12.04.2005 - 3 Verbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweile...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der zur Sitzung geladene Geschäftsführer der AWA GmbH, Herr Koch, nimmt zur Verbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweiler Stellung. Anhand eines Luftbildes stellt er die neue Anlage, mit der die Mitverbrennung von Sekundarbrennstoff im Kraftwerk Weisweiler geprüft werden soll, vor.

 

RWE Power, so Herr Koch, beteiligt sich mit dem Braunkohlekraftwerk Weisweiler an dem von der Europäischen Union ins Leben gerufenen Demonstrations- und Forschungsvorhaben RECOFUEL. Ziel des Projektes sei, den Einsatz von sogenannten Sekundarbrennstoff (SBS) in einer großtechnischen braunkohlegefeuerten Kraftwerksanlage zu untersuchen.

 

Im Rahmen des EU-Projektes habe sich RWE Power bereit erklärt, im Kraftwerk Weisweiler Sekundarbrennstoffe versuchsweise in Braunkohleblöcken mit Stabfeuerung einzusetzen, um die technische Machbarkeit und das Immissionsverhalten der Mitverbrennung exakt zu untersuchen. Der im Kraftwerk Weisweiler geplante Versuch sei der zuständigen Überwachungsbehörde ordnungsgemäß angezeigt worden. Ob SBS auch für einen dauerhaften Einsatz in Braunkohlekraftwerken geeignet sei, könne erst nach Abschluss des versuchsweisen Einsatzes und der Klärung aller umweltrelevanten und technischen Fragen beantwortet werden. Bei den Versuchen sollen auch Erkenntnisse über die Deponiefähigkeit der Asche gewonnen werden. Während des Versuchs würden durch externe Gutachter Immissionsmessungen nach den Anforderungen der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) durchgeführt.

 

Laut Herrn Koch sei mit den ersten Versuchsergebnissen voraussichtlich Ende Mai zu rechnen, die dann auch über das Internet veröffentlicht würden.

 

Anhand mehrerer Folien stellt Herr Koch die Behandlungskapazitäten in Hausmüllverbrennungsanlagen, zu behandelnde Abfallmengen, die eingesetzten Abfallmengen in Mitverbrennungsanlagen im Jahr 2003 und die Kontingentaufteilung der Müllverbrennungsanlage Weisweiler dar. Darüber hinaus erläutert er ausführlichst die Verlustberechnung bei einer Mitverbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweiler.

 

An diese Erläuterungen schließt Herr Koch die bisherige Gebührenentwicklung am Beispiel des Kreises Aachen an. Insbesondere führt er aus, dass z. B. im November 1990 die Entsorgung und der Service für eine Tonne 20,61 € betragen habe. Seit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage 1997 seien diese Kosten auf 211,88 € pro Jahr gestiegen.

 

In den Folgejahren seien diese Kosten immer weiter gestiegen bis zu einem Höchstwert im Februar 2003 in Höhe von 379,37 €. Erstmalig im Januar 2005 habe man sehen können, dass sich die Anlage amortisiere und die Kosten auf 226,88 € gesunken seien. Insbesondere mit Blick auf diese Gebührenentwicklung sei es natürlich sehr ärgerlich, wenn nunmehr die Mitverbrennung von Abfall im Kraftwerk Weisweiler dauerhaft umgesetzt werden könne. Letztlich wirke sich das negativ auf die Gebührenentwicklung der Stadt und des Kreises Aachen aus.

 

Des Weiteren geht Herr Koch auf die einzuhaltenden und kontinuierlich zu überprüfenden Immissionsgrenzwerte der Müllverbrennungsanlage Weisweiler ein. An dieser Stelle weist er darauf hin, dass seiner Auffassung nach die Kontrolle der Messwerte für das Kraftwerk Weisweiler qualitativ genauso hoch angesetzt werden müsse wie bei der Müllverbrennungsanlage und über das Staatliche Umweltamt zu kontrollieren sei.

 

Auch erachte er es als sehr problematisch, wenn das Kraftwerk Weisweiler mit dieser neuen Verbrennung auf den kommunalen Hausmüll zugreifen wolle. Es müsse darauf geachtet werden, dass kommunaler Hausmüll auch nur in kommunalen Anlagen entsorgt werde und für die Mitverbrennung im Braunkohlekraftwerk Alternativen außerhalb des kommunalen Abfalls gesucht würden.

 

Darüber hinaus führt Herr Koch aus, dass die bislang von der Müllverbrennungsanlage erfassten Mengen nur dann durchsetzbar seien, wenn die Heizmüllenergie um 10.000 kJ liegen würde. Sollte sich an dieser Durchsatzmenge etwas ändern, habe dies negative Auswirkungen auf die Gebühren. Bezüglich eines möglichen Verlustes im Falle einer Mitverbrennung im Kraftwerk Weisweiler rechnet Herr Koch vor, dass die Gebühren 60,00 € pro Tonne teurer würden.

 

Die von Herrn Koch aufgelegten Folien sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Koch bezieht Herr Blum für die FDP-Fraktion Stellung. Er führt aus, dass sicherlich nichts gegen Innovation und technischen Fortschritt einzuwenden sei, erst recht dann nicht, wenn dies letztlich zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger in Aachen sei. Der  Müllverbrennung im Kraftwerk Weisweiler müsse aber Einhalt geboten werden.

 

Vor Jahren habe man die Stadt gezwungen eine teure Müllverbrennungsanlage Weisweiler zu bauen. Jetzt, wo die Anlage fertiggestellt sei, einige Jahre betrieben werde und man an einem Punkt angekommen sei, an dem man sagen könne, dass sich die Anlage amortisiere, werde man mit der Möglichkeit der Zulassung von Verbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweiler konfrontiert. Dies könne nicht akzeptiert werden. Daher verweise er zustimmend auf die Verwaltungsvorlage, die fordere, dass kommunaler Hausmüll auch nur in kommunalen Anlagen zu entsorgen sei und für die Mitverbrennung im Braunkohlekraftwerk andere Alternativen außerhalb des kommunalen Abfalls gesucht werden müssten.

 

Nach Auffassung von Ratsherrn Corsten sei in erster Linie das Landesumweltministerium zuständig und verantwortlich. Durch die gesetzlichen Vorgaben eröffne man von dort aus die Möglichkeiten, die letztlich durch RWE Power in Anspruch genommen würden.

Im Übrigen schließe er sich den Ausführungen von Herrn Blum an. Vor zwanzig Jahren hätte man sich die heutigen durch das Landesumweltministerium gegebenen Möglichkeiten vielleicht gewünscht, um seinerzeit viel Geld sparen zu können. Er plädiere heute dafür, in Richtung Genehmigungsbehörde vorzugehen und dort anzusetzen, um die Situation in Aachen deutlich zu machen und Veränderungen im Kraftwerk Weisweiler abzuwehren.

 

Im Hinblick auf die vorgelegte Gebührenentwicklung von 1990 bis 2005 am Beispiel des Kreises Aachen äußert Herr Prof. Dr. Kettern die dringende Bitte, dass die Politik darauf drängen müsse, dass es keinen Mengenverlust gebe.

Diesbezüglich betont auch Ratsherr Corsten nochmals, die Gebührenentwicklung immer in Relation zum Gebührenzahler zu sehen. Gerade jetzt, wo sich die Anlage erstmals amortisiere und die Gebühren ab 2005 reduziert würden, sei es auf keinen Fall zu akzeptieren, dass diese Gebührenentwicklung gefährdet würde und Kosten durch eine Konkurrenz der Verbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweiler entstünden. Daher müsse die Politik eingreifen und das Umweltministerium hinsichtlich der Genehmigung und Prüfung der Verbrennung von Abfällen im Kraftwerk in die Pflicht nehmen.

 

Ratsfrau Wolf und Herr Schaper schlagen zur Diskussion vor, dass ein Vertreter des RWE in einer der nächsten Sitzungen eingeladen werde solle, um die ersten Versuchsergebnisse der Abfallverbrennung im Kraftwerk vorzustellen.

 

Ratsherr Corsten schlägt vor, jemanden von der Aufsichtsbehörde, welche die ausgewerteten Ergebnisse messen und kontrollieren würde, einzuladen.

 

Seitens Herrn Koch wurde dazu Herr Iven von der Bezirksregierung Köln vorgeschlagen.

 

Nach Abschluss der Diskussion und Dank an Herrn Koch für seinen ausführlichen Vortrag fasst der Umweltausschuss folgenden Beschluss:

 

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Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Umweltausschuss beschließt weiterhin zur Vorstellung der Ergebnisse des 1. Versuches, Herrn Iven von der Bezirksregierung Köln in eine der nächsten Sitzungen einzuladen.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=3690&selfaction=print