10.03.2010 - 15 Anträge gem. § 25 GeschO

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu Antrag, lfd. Nr. Nr. 9

Bezirksvertreter Dautzenberg teilt für die SPD-Fraktion mit, dass die Verwaltung im Herbst 2009 die Ampelschaltung schon entsprechend verändert habe.

 

Frau Moritz erläutert, dass es danach aber einen technischen Defekt gegeben habe und aktuell der nötige Vorlauf für die Fußgänger wieder hergestellt worden sei.

 

Bezirksvertreterin Frenzel konkretisiert  für die CDU-Fraktion die Vorlage dahingehend, ob die Vorlaufzeit noch etwas verlängert werden könne. Diese sei gerade für Grundschulkinder zu kurz, um für die Autofahrer erkennbar aus der Sichteinschränkung heraus zu treten.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt einstimmig, die Anträge nach § 25 GeschO mit den lfd. Nr. 9, 10 und 11 anzunehmen.

 

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Anlagen zur Vorlage