11.03.2010 - 18 Einziehung und spätere Widmung von Teilflächen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, eine Teilfläche der Prinzenhofstraße im Bereich der Schulerweiterung nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuziehen. Ebenfalls beschließt der Mobilitätsausschuss, andere Teilflächen in diesem Bereich nach erfolgtem Ausbau nach § 6 StrWG NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch dieser Teilflächen wird bis auf die östlich und südlich an die vorhandene Bebauung anschließende unbeschränkte Fläche auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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