25.03.2010 - 10 Bebauungsplan Nr. 907 - Höfchensweg, Eberburgwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen dankt Herr Rau der Verwaltung für die unfangreiche und gut ausgearbeitete Vorlage und erklärt, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

 

Für die FDP-Fraktion nimmt Herr Vossen Bezug auf die schriftlich vorliegende nachträgliche Eingabe zum Grundstück Eberburgweg 3 und bittet um Erläuterung, warum eine dritte Wohneinheit auf diesem Grundstück nicht zulässig, eine möglicherweise stärker belastende Gewerbeeinheit für Freiberufler jedoch genehmigungsfähig sei.

 

Frau Gastmann erläutert die Festsetzungen des Bebauungsplans und stellt klar, dass die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten generell von der Grundstücksgröße abhingen. Für eine dritte Wohneinheit sei die Grundstücksgröße nicht ausreichend.

 

Für die CDU-Fraktion signalisiert Frau Schlick Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Man habe in den Südviertel-Bebauungsplan die Anzahl der Wohneinheiten an bestimmte Mindestgrundstücksgrößen gebunden und sehe keinen Grund, an dieser Stelle von dieser Regelung abzuweichen.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Schlick und die Herren Rau, Plum, Dr. Vossen und Janssen sowie seitens der Verwaltung Frau gastmann beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Als Ergebnis der Offenlage beschließt er, den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

-    Vergrößerung der überbaubaren Fläche auf den Grundstücken Martelenberger Weg 

24 a und 27, Korrektur der Wohnungsanzahl auf dem Grundstück Martelenberger Weg 24 von 2 Wohnungen zu 4 Wohnungen

-    Ergänzung einer überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Eberburgweg 79 sowie Änderung der dort bereits vorhandenen überbaubaren Fläche und geringfügige Vergrößerung des Plangebietes am südwestlichen Rand um Wohnbaufläche (nicht überbaubar)

-    Vergrößerung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Eberburgweg 71

-    Geringfügige Vergrößerung der Baufläche auf dem Grundstück Höfchensweg 68

-    Erhöhung der Höchstzahl an Wohnungen von 2 auf 3 bzw. 5 auf dem Grundstück Höfchensweg 71 und 73 (Denkmal „Höfchen“).

-    Ergänzung des Symbol –AAA- im Rechtsplan

-    Ergänzung der schriftlichen Festsetzungen um die Festsetzung

5.   Überschreitung der Baugrenzen

5.1 Wintergärten und Terrassenüberdachungen

Auf den Grundstücken, die an die öffentlichen Verkehrsflächen Eberburgweg, Luxemburger Ring, Martelenberger Weg und Höfchensweg angrenzen, sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Terrassenüberdachungen und Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 30 qm je Grundstück ausnahmsweise zulässig, sofern sonstige Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Auf den Grundstücken, die nicht an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Terrassenüberdachungen und Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die vorderen, seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 30 qm je Grundstück ausnahmsweise zulässig, sofern sonstige Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

5.2 Dämmmaßnahmen

Zur nachträglichen Durchführung von Dämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden ist eine auf das hierzu notwendige Maß beschränkte Überschreitung der Baugrenzen zulässig.

 

Außerdem beschließt er den so geänderten Bebauungsplan Nr. 907- Höfchensweg, Eberburgweg - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

Darüber hinaus beschließt er, dass Anregungen nur zu den geänderten und den ergänzten Teilen vorgebracht werden können und dass die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 2 Enthaltungen durch die FDP-Fraktion

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Anlagen zur Vorlage