13.04.2010 - 5 5. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Haase macht deutlich, dass die Verwaltung es seiner Zeit für erforderlich hielt, auch die Tanzveranstaltungen der gemeinnützigen Vereine zu besteuern. Er ist froh, dass nunmehr die Rechtslage geändert wurde.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten

5. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.02.2006 zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

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