28.04.2010 - 7 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 der ehemal...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des rechtsfehlerhaften Bebauungsplans Nr. 11 der ehemaligen Gemeinde Haaren - im Stadtbezirk Aachen- Haaren im Bereich zwischen Lindenweg, Kreuzstraße und Haarberg - zur Kenntnis. Sie stellt aus bezirklicher Sicht fest, dass  auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB  sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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