06.05.2010 - 4 Satzung über die Erhaltung des Denkmalbereichs ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Krücken von der Abteilung Denkmalpflege des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen berichtet zunächst kurz über ihre Teilnahme an der Arbeitsgruppe Denkmalpflege NRW des Deutschen Städtetages. Man habe in der Sitzung vom „Aachener Modell“ gesprochen. Dies zeige, welche Bekanntheit die Archäologie in Aachen über seine Grenzen hinweg bereits erlangt habe.

Anschließend hält sie einen Vortrag zu Entwicklungsgeschichte und Inhalt des Entwurfs der Satzung über die Erhaltung des Denkmalbereichs Innenstadt. Ziel sei einerseits der Erhalt; es soll aber auch eine harmonische Entwicklung möglich sein, ohne eine „museale“ Innenstadt  entstehen zu lassen.

 

Frau Maier, ebenfalls von der Abteilung Denkmalpflege referiert dann über das Thema Denkmalbereich Innenstadt und stellt den Flyer hierzu vor. Dieser diene vor allem der Information der Bürger sowie der Erläuterung der Denkmalbereichssatzung.

 

Aus rechtlicher Sicht berichtet Herr Beyer von der Bauverwaltung, dass im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung stattgefunden haben. Der Satzungstext musste an drei Stellen angepasst werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Ingesamt sei die Satzung aus Verwaltungssicht bürgerfreundlich.

 

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Plum seinen Dank aus und teilt mit, dass er die Satzung grundsätzlich begrüße. Bedenken äußert er hinsichtlich § 3, wo nur „Änderungen“ erwähnt sind.

 

Frau Schlick von der CDU betont, dass es wichtig sei, die Bürger hinreichend zu informieren, um ihnen die Angst vor den Folgen dieser Satzung zu nehmen, wozu auch dieser Flyer dienen kann. Zu § 3  bezüglich der Formulierung „Änderungen“ hat auch sie Bedenken.

 

Frau Maier erklärt, dass „Änderungen“ alle Maßnahmen umfassen, somit auch „Neues“ bzw. Neubauten.

 

Für Herrn Rau von der Fraktion Grüne soll hier ein wichtiger Beschluss gefasst werden. Er spricht seinen Dank aus für die Vorarbeit. Insgesamt werde dem Bürger ein öffentliches Werteverständnis nahe gebracht, das mehr umfasst als Dom und Rathaus. Der Flyer hierzu sei sehr gut und informativ gestaltet.

Auch er sieht aber den Begriff „Änderung“ in § 3 Satz 1 kritisch und schlägt vor, statt dessen „Änderung, Abriß, Neubau“ zu schreiben, damit der Bürger den Gesetzestext versteht.

 

Herr Baal deutet den Vorschlag als Änderungsantrag.

 

Herr Beyer teilt mit, dass eine solche Klarstellung möglich ist. Er werde dies mit der Bezirksregierung entsprechend abstimmen.

 

Herr Plum äußert weitere Bedenken zu § 3 Punkt e. Die Frage sei, wer die Erlaubnis erteilen soll: die Verwaltung oder der Planungsausschuss. Die Verwaltung solle einen Weg finden, dass derartige Maßnahmen nicht von der Erlaubnis der Verwaltung abhängen; es sei das „Geschäft“ des Planungsausschusses.

 

Herr Dr. Vossen schließt sich dem Änderungswunsch des Herrn Rau an. Er richtet die Frage an die Verwaltung, ob für einen Anlieger bei Vorlage der Bauunterlagen für einen Bauantrag zukünftig höhere Kosten entstehen würden.

 

Die beiden Fragen werden von Frau Maier beantwortet:

1.       Die Verwaltung sei hier „zweigeteilt“, da sie gleichzeitig auch als Untere Denkmalbehörde fungiert, die als solche nach den gesetzlichen Vorschriften auch dann reagieren muss, wenn die Verwaltung keinen Regelungsbedarf sieht.

2.       Höhere Kosten würden nicht entstehen. Zwar seien die Fristen wohl länger als bei regulären Anträgen. Eine Verteuerung würde dadurch aber nicht verursacht. Auch zusätzliche Gebühren bei der Erteilung einer bloßen Erlaubnis seien nicht geplant.

 

Herr Baal stellt ergänzend fest, dass die Untere Denkmalbehörde also in letzter Konsequenz „über dem Ausschuss“ stehe, wenn dieser in einem Fall anders entscheiden würde.

 

Herr Plum geht nochmals auf die zuvor angesprochenen Unstimmigkeiten im Satzungstext ein und beantragt, die Beschlussfassung wegen Beratungsbedarfs zu verschieben.

 

Hierzu äußert Herr Haase, eine Satzung, die der Rat beschließe solle ihm nicht das Recht nehmen, zu entscheiden.

 

Herr Rau weist darauf hin, dass der Rat nicht bei jeder Entscheidung im Denkmalbereich hinzugezogen werden müsse. Vielmehr sei bei den meisten Entscheidungen das Fachwissen der Denkmalbehörde gefragt. Andererseits habe der Rat jederzeit das Recht eine Satzung zu ändern.

 

Herr Schaffrath vertritt die Ansicht, es müsse eine Satzung verabschiedet werden, die „wasserfest“ ist und nicht von Fall zu Fall geändert werden muss.

 

Frau Nacken erinnert daran, dass der Hintergrund der Erarbeitung dieser Satzung eine Forderung der UNESCO ist, für den Bereich um das Welterbe Dom einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Die Untere Denkmalbehörde habe aufgrund besonderer Gesetze und Vorschriften grundsätzlich ein Vetorecht. Dieses räume auch die Satzung ein, die für die Politik genauso gelten müsse wie für die Bürger. Bezüglich der Kosten teilt Frau Nacken mit, sie würden nicht höher; nur die Anträge müssten „qualitativ hochwertiger“ werden.

 

Frau Gastmann erläutert ergänzend hierzu, Veränderungen müssten gesamtstädtisch gesehen werden. Es könne nicht Sinn der Sache sein, Entscheidungen über Einzelheiten zu treffen, z. B. wie ein Papierkorb im Straßenraum aussehen soll. Das sei das „Geschäft“ der Verwaltung.

 

Juristische Bedenken äußert auch Frau Moselage. Eine Satzung sei ein Kostrukt, das juristisch Bestand haben müsse. Deshalb sei eine Fragestellung bezüglich der Formulierungen auch erlaubt.

 

Herr Baal bestätigt, dass eine Satzung natürlich richtig formuliert sein müsse und deshalb Einvernehmen hergestellt werden soll.

 

Herr Servos spricht den Aspekt der behindertengerechten Gestaltung in der Innenstadt an.

 

Aus Verwaltungssicht erläutert Frau Nacken, dass sich die Barrierefreiheit, wie sie sich die Kommission barrierefreies Bauen vorstellt, in der Aachener Altstadt nicht zu 100 % realisieren lässt. Sie nennt hierzu einige Beispiele.

 

Frau Breuer befürwortet die Vorlage wie sie ist. Die Satzung setze Grenzen und unterstütze so auch die Politiker, an die unterschiedliche Wünsche und Vorstellungen der Bürger und Sponsoren herangetragen werden.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Herr Dr. Meyer, Herr Schaub, Herr Gilson und Herr Finkeldei.

 

Um die zum Ausdruck gebrachten unterschiedlichen Kritikpunkte an der Satzung zu berücksichtigen macht Herr Rau folgenden Vorschlag: Der Planungsauschuss spricht seine Empfehlung an den Rat aus. Der Empfehlung soll der Auftrag an die Verwaltung hinzugefügt werden, die Satzung noch einmal zu überprüfen.

 

Herr Plum stimmt diesem Vorschlag zu und zieht seinen Antrag zurück.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, bis zur Sitzung des Rates die juristischen Fragen zur Satzung zu beantworten, insbesondere zu Teil 2, § 3.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt die Satzung über die Erhaltung des Denkmalbereiches Innenstadt zu erlassen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=38191&selfaction=print