19.05.2010 - 13 Blücherplatz;hier: Einrichtung der Bewohnerpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

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Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, kündigt an, dass die Fraktion den Beschluss zur Einrichtung der Bewohnerparkzone Ost 2 mittragen werde. Allerdings wolle er auf einen Missstand hinweisen. Die Vorlage beinhalte unter Punkt 13 ebenfalls Regelungen für Studierende, nicht jedoch für Auszubildende, was eine gewisse Ungleichbehandlung bedeute. Auszubildende seien oft wegen der schlechten Erreichbarkeit Ihres Ausbildungsbetriebes auf ein Auto angewiesen, seien aber nicht unbedingt finanziell besser gestellt als Studierende, die zudem die Universität gut erreichen können.

Bisher sei dieser Sachverhalt in den Beschlüssen zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen vernachlässigt worden. Er schlage daher vor, nun ebenfalls eine Regelung für die Auszubildenden in den Beschlussentwurf mit aufzunehmen.

 

Ratsherr Gerger, Piraten-Partei, erklärt, dass innerhalb der Partei die Frage nach dem Sinn dieser Parkzone aufgekommen sei. Zwar werde hierdurch die Parkplatzsituation für die Anwohner erleichtert und entschärft, allerdings sei die Parkzone bspw. für deren Besucher mit Mehraufwand und –kosten verbunden, weil sie gezwungen seien, einen Parkschein zu ziehen. Gleiches gelte für Berufstätige, deren Arbeitsstelle in einer solchen Parkzone liege. Natürlich bedeute die Einrichtung einer Parkzone gleichzeitig Mehreinnahmen für die Stadt, bspw. durch die stärkere Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, denen jedoch auf der anderen Seite Kosten für Installation und Wartung der Parkscheinautomaten sowie Personalkosten gegenüber stehen.

Aus diesem Grunde werde er heute nicht zustimmen.

 

Der von Ratsherrn Blum erhobene Einwand sei bereits im Wahlkampf von der CDU-Fraktion aufgegriffen und an die Verwaltung weiter gegeben worden und später Inhalt eines Antrages der SPD-Fraktion vom 23.04. gewesen, so Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion.

Die hier aufgeworfene Frage sei absolut zulässig, jedoch nicht an diesem Tagesordnungspunkt zu diskutieren. Vielmehr bedürfe es hier einer Grundsatzentscheidung im Mobilitätsausschuss. Nicht möglich sei, den Kreis der Berechtigten auf alle betroffenen Gruppen auszuweiten, da dies nicht praktikabel sei.

Inhaltlich stimme die CDU-Fraktion ansonsten Punkt 13 der Vorlage zu.

 

Ratsherr Jahn, Fraktion Die Grünen, führt an Ratsherrn Gerger gerichtet aus, dass Bewohnerparkzonen einzig dem Zweck dienen, Anwohner gegenüber anderen Gruppen zu bevorzugen. Sie dienen nicht dem Erwirtschaften von Mehreinnahmen.

Zu der von Ratsherrn Blum gewünschten Ergänzung gibt er an, dass jeder Anwohner, auf den ein Fahrzeug zugelassen sei, einen entsprechenden Parkausweis erhalte. Bei Studierenden bestehe oftmals die Ausnahme, dass aus Kostenersparnisgründen das Fahrzeug bspw. auf die Eltern angemeldet sei, so dass hierfür bestimmte Regelungen zu treffen seien. Eine beliebige Ausweitung sei einfach nicht tragbar, auch wenn in jedem Fall Regelungsbedarf bestehe.

 

Der von der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag solle zunächst im Mobilitätsausschuss beraten und entschieden werden, so Ratsherr Höfken, Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Ziel des Antrages sei allerdings nicht, eine Erweiterung nach der anderen zu erwirken, sondern lediglich bestehende Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Klare Konsequenz sei, dass die Errichtung einer Parkzone weitere Parkzonen nach sich ziehe.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, erklärt, dass Bewohnerparkzonen aufgrund des immensen Parksuchverkehrs eingerichtet wurden. Diese haben sich inzwischen nachhaltig bewährt. Einzig klärungsbedürftig seien kleine Details und Verfeinerungen, wie bspw. ein Park & Ride-System.

Deswegen empfehle er den Mitgliedern des Rates der Stadt, hier zuzustimmen.

 

Ratsfrau Crumbach-Trommler, FDP-Fraktion, gibt den Hinweis, dass der Parkplatz des Ludwig Forum Museums stark durch Nicht-Museumsbesucher frequentiert sei. Durch Schaffung dieser Parkzone werde diese Situation noch verschärft. Es sei daher langfristig erforderlich, eine Bewirtschaftung des Parkplatzes vorzunehmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

 

1.              Sonderparkberichtigt werden:

a)              Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

b)              Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c)              Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

 

2.              Die Gebühr für die Erteilung des Bewohnerparkausweises beträgt 30,– €.

 

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Anlagen zur Vorlage