19.05.2010 - 8 Satzung über die Erhaltung des Denkmalbereichs ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Schlick, CDU-Fraktion, gibt an, dass die Fraktion der Satzung zustimmen werde. Man habe im Planungsausschuss darum gebeten, unter dem Punkt 3 Änderungen bzw. Ergänzungen einfließen zu lassen, die in der neuen Vorlage enthalten seien. Abschließend lobt sie die von der Stadt Aachen erstellte Broschüre.

 

Auch die SPD-Fraktion werde dieser Vorlage grundsätzlich zustimmen, so Ratsherr Plum.

Die vorliegende Verwaltungsvorlage werde den Erfordernissen der UNESCO im Zusammenhang mit dem Weltkulturerbe gerecht, indem sie einerseits die Interessen des Denkmalschutzes berücksichtige und andererseits trotzdem Neustrukturierungen und Änderungen zulasse. Dies garantiere weiterhin eine lebendige Altstadt.

Trotzdem habe die SPD-Fraktion einen Änderungswunsch. § 3 Abs. 2 der Satzung sehe bei bestimmten Maßnahmen die Erlaubnispflicht der Denkmalschutzbehörde bei privaten Vorhaben als auch bei Ratsbeschlüssen vor. Die SPD-Fraktion sei der Meinung, dass es einer Erlaubnis zumindest bei Ratsbeschlüssen nicht bedürfe, da sich so die Verwaltung als Institution über den Rat der Stadt als Willensbildungsorgan stelle. Der Rat der Stadt werde vor seinen Beschlüssen von der Verwaltung beraten, so dass bereits zu diesem Zeitpunkt denkmalschutzrechtliche Erwägungen in den Beschluss des Rates der Stadt einfließen. Eine abschließende Genehmigung des Ratsbeschlusses durch die Stadtverwaltung verstoße seiner Meinung nach gegen die Gewaltenteilung, da lediglich unabhängige Gerichte über die Richtigkeit von Ratsbeschlüssen zu entscheiden habe.

Die SPD-Fraktion beantrage daher, § 3 im ersten Satz dahingehend zu ergänzen, dass Änderungen erlaubnispflichtig seien, „sofern diese Änderungen nicht auf Beschluss des Rates oder eines seiner Ausschüsse beruhen”.

Zudem sei Anlage 2 nicht grundstücksscharf, so dass die einbezogenen Grundstücke nicht erkennbar seien.

 

Beigeordnete Nacken führt aus, dass der Beschluss der Satzung sowohl den Text als auch die Straßenliste und die Karte erfasse. Die vorliegende Druckvorlage sei zwar nicht gut leserlich, allerdings sei die Karte in dem Flyer als auch im Internet absolut grundstücksscharf. Wichtig sei, dass vermeintliche Betroffene ihr Grundstück erkennen können. Dies sei in jedem Fall gewährleistet.

 

Der Sprecher der Fraktion Die Grünen, Ratsherr Rau, sieht in dem bevorstehenden Beschluss eine wichtige und zukunftsträchtige Entscheidung für die Stadt Aachen und die Stadtentwicklung Aachen.

Die Denkmalsatzung bedeute ein Stück Aufbruch und diene dazu, das bauhistorisches Erbe, welches Aachen als vorbildhafte europäische Stadt antrete, gleichzeitig mit den aktuellen Komponenten des Städtetourismus und der Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen. Ziel sei daher ein Zusammenspiel von Altstadt und neuer Architektur unter der Einhaltung bestimmter Grundmaßstäbe der Stadtentwicklung. Dieses Ziel habe die Verwaltung in der Vorlage überaus gekonnt und mit sehr viel Akribie umgesetzt, wofür er den Beteiligten herzlich danke.

Nicht folgen wolle er den Einwänden von Ratsherrn Plum. Schließlich unterliege der Rat der Stadt, ebenso wie die hierdurch betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, den Satzungen, die er zuvor selbst beschlossen habe. Seiner Meinung nach habe sogar die Bezirksregierung die Satzung bereits auf ihre juristische Richtigkeit geprüft. Ihm selbst sei kein einziger Fall bekannt, in dem aufgrund von Bedenken der Denkmalpflege Entscheidungen des Planungsausschusses hätten revidiert werden müssen. Vielmehr seien bisherige Entscheidungen stets in beiderseitiger Abstimmung ergangen.

 

Für den Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Ratsherrn Baal, stellt dieser Tagesordnungspunkt die wichtigste Entscheidung der heutigen Sitzung dar. Hiermit werde nach außen deutlich gemacht, dass man den Innenstadtbereich rund um Dom und Rathaus schützen wolle, auch wenn hierdurch Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freiheit der Gestaltung ihrer Grundstücke eingeschränkt werden.

Der von Ratsherrn Plum vorgetragene Antrag der SPD-Fraktion sei bereits im Planungsausschuss ansatzweise diskutiert worden. Zwar sei die hierdurch aufgeworfene Fragestellung nur durch entsprechende Fachjuristen beurteilbar, nichtsdestotrotz gebe es keinen Fall, in dem nicht unter Einbezug der Denkmalpflege Platzgestaltungen im Innenstadtbereich diskutiert und geplant worden seien. Zudem sei es nicht tragbar, in die Rechte der Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt einzugreifen, während man für sich selbst eine Ausnahme beschließe. Schließlich gelte diese Satzung für alle gleichermaßen. 

 

Der Oberbürgermeister lässt über die Vorlage der Verwaltung einschließlich der im Nachtrag formulierten Modifizierung abstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=38393&selfaction=print