21.04.2005 - 9 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Rosfeld/Han...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Rau merkt an, dass aus Gründen unterschiedlicher Maßstäblichkeit der Bauprojekte die Lesbarkeit erschwert sei und bittet die Verwaltung, die Planung kurz zu erläutern.

 

Hierzu erklärt Herr Kriesel seitens der Verwaltung, im Gegensatz zum Planverfahren könne aufgrund des derzeitigen Planungsstandes nach § 34 BauGB kein adäquater Baumschutz gewährleistet werden.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Rosfeld/Hanbrucher Straße - zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Rosfeld/Hanbrucher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Rosfeld und Hanbrucher Straße.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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