27.05.2010 - 10 Unechte Einbahnstraße RobensstraßeRatsantrag de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Aus Sicht des Herrn Servos von der SPD-Fraktion ist eine Abmilderung der bisher getroffenen Maßnahmen an der Jülicher Straße Ecke Robensstraße notwendig. Insoweit werde der Verwaltungsvorschlag begrüßt. Von Anwohnern sei über haarsträubende Wendemanöver unmittelbar an dem Ende der Leitschwellen berichtet worden.

 

Herr Müller von der Verwaltung stellt klar, dass bereits nachgebessert werden musste, da immer noch von Verkehrteilnehmern versucht wurde, die Regelungen zu umfahren. Die hohe Anzahl von Verletzten bei den in der Vergangenheit im Knoten registrierten Unfälle habe Veranlassung zu der Maßnahme gegeben. Nun werde vorgeschlagen, in der Robensstraße eine unechte Einbahnstraße auszuschildern, um den Anliegern unnötige Umwege zu ersparen. Eine Umdrehung der Einbahnregelung funktioniere nicht. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte habe einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss im Sinne der Vorlage getroffen.

 

Frau Breuer von der CDU-Fraktion erinnert an die Beschlussfassung im Dezember 2009. Demnach sei klar gewesen, dass die Beschränkung nicht zum Vorteil der Anwohner erfolge und eine Beobachtung der Auswirkungen notwendig sei. Sie schließe sich nunmehr dem Beschlussentwurf im Sinne der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante 1 an.

 

Als Mitglied der Fraktion Die Grünen macht Herr Ferrari auf die immer noch bestehende Fußgängerampel an der Einmündung Ottostraße aufmerksam. Wegen des stark reduzierten Verkehrsaufkommens sollte diese entfernt oder vorab vorübergehend abgehängt werden. Frau Nacken sagt eine kurzfristige Prüfung dieser Anregung durch die Verwaltung zu.

 

Auf Nachfrage des Herrn Kitt erläutert Herr Müller, dass in der Robensstraße zur Schaffung des Zweirichtungsverkehres ca. vier Parkplätze entfallen müssten.

 

Der Vorsitzende, Herr Jahn, lässt über den Beschlussentwurf der Verwaltung einschließlich der Ergänzung im Sinne der Variante 1 abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung entsprechend Variante 1an der Einmündung Passstraße / Robensstraße das Verkehrschild VZ 220 (Einbahnstraße) zu entfernen sowie eine Halteverbotzone zwischen dem Baumbeet vor Haus Nr. 18 und dem nächsten Baumbeet vor Haus Nr. 24 einzurichten.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage