26.05.2010 - 3 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Vorsitzende bittet Herrn Klee, eine Zusammenfassung der bisherigen Feststellungen und Maßnahmen zu geben sowie über das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die nach dem Kommunalwahlgesetz festgelegten rechtlichen Konsequenzen zu informieren.

Herr Klee gibt einen Überblick zur Sache. Die ausführlichen Erläuterungen sind in den Anlagen zur Sitzung am 28.4.2010 und zur heutigen Sitzung enthalten.

 

Fazit ist, dass in 62 Fällen die Unterschriften auf den Wahlscheinen nicht von den Wahlberechtigten stammen. Bei der Stimmabgabe kann in diesen Fällen gegen elementare Wahlrechtsgrundsätze verstoßen und damit das Wahlergebnis beeinflusst worden sein.

 

Der Vorsitzende legt beispielhaft 10 der betreffenden Wahlscheine zusammen mit offiziellen Dokumenten (Anträge, Ausweispapiere), die von diesen Wahlberechtigten unterschrieben wurden zur Einsichtnahme und zum Vergleich der Unterschriften durch die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses vor.

 

Bei einer kurzen Aussprache stimmen die Ausschussmitglieder darin überein, dass die Integrationsratswahl vom 7.2.2010 für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl anzuordnen sei. Weitere Anordnungen, insbesondere bezüglich der Wahlvorschläge seien nicht zu treffen, da keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Unregelmäßigkeiten durch die Einflussnahme von

Wahlvorschlagsträgern zustande gekommen sind.

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Beschluss:

Der Wahlprüfungsausschuss beschließt auf Vorschlag der Verwaltung

einstimmig folgendes:

 

1.       Die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen vom 07.02.2010 wird für ungültig erklärt.

2.       Die Wiederholung der Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen wird angeordnet.

3.    Änderungen der Wahlvorschläge und des Wählerverzeichnisses werden nicht angeordnet.

 

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Anlagen zur Vorlage