10.06.2010 - 8 V. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 55...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 10.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Kriesel bittet darum, in den schriftlichen Festsetzungen unter Pkt. 2.1 die Gebäude Adalbertstraße 89-95 und unter Pkt. 2.2 die Gebäude Stiftstraße 26 und Heinrichsallee 1 zu ergänzen.
Für die Fraktion der Grünen betont Herr Rau, dass es sich hier um ein Bebauungsplanverfahren mit hoher Priorität handele. Mit dem zugrunde liegenden Ratsantrag, den man noch gemeinsam mit der SPD in der letzten Wahlperiode gestellt habe, wolle man innerstädtisches Wohnen in diesem Bereich gerade angesichts der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Kaiserplatzgalerie sichern. Man habe zwar zur Kenntnis nehmen müssen, dass die planungsrechtlichen Möglichkeiten aufgrund der Lärmproblematik hier begrenzt seine, dennoch sei man von der grundsätzlichen Richtigkeit dieses Anliegens überzeugt und werde daher dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Außerdem sehe man die Notwendigkeit, wegen des Luftreinhalteplanes die zulässigen Brennstoffarten einzugrenzen, dazu wolle man die Verwaltung beauftragen, bis zum Satzungsbeschluss einen Festsetzungsvorschlag für diesen Bebauungsplan sowie für den direkt angrenzenden, unter TOP 11 zu beratenden Bebauungsplan Nr. 924 zu erarbeiten.
Für die SPD-Fraktion stimmt Herr Plum den Ausführungen von Herrn Rau zu, auch seine Fraktion halte weiterhin an dem vorhaben fest, Wohnnutzung in diesem bereich soweit wie möglich zu sichern.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der V. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 - Stiftstraße / Gasborn - in der vorgelegten Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, zum Satzungsbeschluss einen Festsetzungsvorschlag zur Eingrenzung der Brennstoffarten zu vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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