09.06.2010 - 17 Bebauungsplan Nr. 920 – Boxgraben / Luisenhosp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Ohne Aussprache nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Rat der Stadt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

Die maximale Gesamthöhe auf der Erweiterungsfläche nordwestlich des Schwesternwohnheims, das sich im Westen des Plangebietes unmittelbar an der Bahnlinie befindet, wird von „GH 202“ auf „GH 204“ geändert.

 

Außerdem empfiehlt sie dem Rat der Stadt, die Stellungnahmen der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 920 – Boxgraben / Luisenhospital – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage