22.06.2010 - 6 Einhaltung des Bebauungsplanes 905, ehem. Parkp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 22.06.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Beratung
Herr Schäfer (SPD) erläutert den Antrag seiner Fraktion. So habe er von Eilendorfer Bürgern erfahren, dass
die Schranken längere Zeit nicht geschlossen wurden und die im Bebauungsplan geforderten Anpflanzungen unzureichend seien. Noch in der Bürgerinformationsveranstaltung habe der Investor suggeriert, dass er das Gelände nach Geschäftsschluss massiv absperren wolle. Das Schreiben des Fachbereichs Bauaufsicht vermittele, dass die Verwaltung mit der jetzigen Beschrankung einverstanden sei. Leider habe die Vergangenheit gezeigt, dass die Schranken nicht zeitgerecht geschlossen werden. Es sei interessant festzustellen, wie so eine im Bebauungsplan scheinbar verbindliche Beschrankung des Parkplatzgeländes des Rewe-Marktes von der Verwaltung außer Kraft gesetzt werde. Er habe den Bebauungsplan so verstanden, dass die Anwohner gegen Lärm und Staub geschützt werden sollen. Auch die vorgesehene Bepflanzung solle die Anwohner schützen. Die vorhandene, mickrige Bepflanzung brauche Jahre, um den beabsichtigten Effekt zu erfüllen. Seine Fraktion glaube, dass die Auflagen des Bebauungsplans 905 /Parkplatz Geulen nicht eingehalten und dem Investor zu viele Zugeständnisse gemacht werden. Er plädiere daher an die Verwaltung, die Auflagen und Bedingungen des Bebauungsplanes 905 stärker als bisher zu überwachen. Die Versprechungen des Investors an die Verwaltung und Bürger werden nicht eingehalten.
Frau Bezirksbürgermeisterin Eschweiler regt an, die Eigentümer des Rewe-Marktes aufzufordern, die Schranken gemäß dem Bebauungsplan zu schließen. Das gelte jedoch nur für den hinteren Teil der Parkfläche. Der fordere Teil der Parkfläche sei für den Restaurantbetrieb bis 0.30 Uhr nutzbar. Der Rewe-Markt bzw. die Bäckerei Moss lassen jetzt nicht mehr vor 6.00 Uhr morgens anliefern. Laut Schreiben des Fachbereichs laufen die Lärmmessungen für den Rewe-Markt derzeit noch. Die Vorlage der Verwaltung interpretiere sie daher so, dass bis jetzt alle Auflagen eingehalten werden. Die Abpflanzungen müssen wachsen und können nicht innerhalb eines Jahres 1,20m hoch werden. Die Vorbehalte der SPD-Fraktion könne sie nicht bestätigen.
Herr Schäfer (SPD) bemerkt, dass die Auflagen des Bebauungsplanes 905 Stück für Stück aufgeweicht werden. So auch die Regelung der Parkplatznutzung durch Restaurantbesucher bis 0:30 Uhr. Auch glaube er den Beschwerden der Anwohner, dass Lieferfahrzeuge vor 6:00 morgens anliefern und in den vorderen Einfahrts- und Parkbereich ihre Fahrzeuge - gelegentlich mit laufendem Kühlaggregat - zur Entladung bereitstellen. Ebenso haben die Schranken längere Zeit ganztägig offen gestanden, weil sie defekt gewesen seien.
Für Herrn Weber (Bd.90/Die Grünen) ist klar, dass Bebauungspläne gültig sind und eingehalten werden müssen, So auch der Bebauungsplan 905/Parkplatz Geulen. Ebenso sei es Sache der Nachbarn oder der Nachbarschaft auf die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen zu achten.
Herr Schäfer (SPD) appelliert an die Bezirksvertretung, auf die Bedürfnisse der Anwohner einzugehen.
Herr Römer (CDU) verweist auf das Schreiben des Fachbereichs Bauaufsicht, wonach der Bebauungsplan 905/Parkplatz Geulen bisher eingehalten werde.
Frau Schieren (FDP) schließt sich den Ausführungen des Herrn Römer an.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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