22.06.2010 - 10 1. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 22.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Drews erläutert eingangs die Vorlage (s. Anlage).
Frau Wilms unterbreitet der Politik den Vorschlag, über Arbeitskreise positiv mitzuarbeiten und zu versuchen, zu unterstützen und Kriterien zu entwickeln. Ein solcher Arbeitskreis sollte allerdings nach dem Expertenhearing am 14.07.2010 eingerichtet werden. Die Fachabteilungen sowie die Finanzabteilung sollten mit am Tisch sitzen.
Frau Scheidt schließt sich für die Grüne Fraktion diesem Vorschlag an, die Unterstützung von Fachleuten aus den Fachabteilungen sowie der Finanzabteilung ist nötig.
Sie führt aus, dass die Gesamtkosten für die Hilfen zur Erziehung auf den Einzelfall gesehen 17.000 ausmachen. Im Einzelfall scheint die Summe nicht mehr ganz so erschreckend.
Für die SPD Fraktion schließt Herr Künzer sich dem gemachten Vorschlag an. Die Kombination aus Expertenhearing und Einrichtung einer neuen Arbeitsgruppe ist gut und genau der richtige Ort für die Thematik.
Frau Braun-Kurzmann ergänzt zu den von Frau Drews vorgetragenen Maßnahmen, dass der erste Vorschlag bereits jetzt umgesetzt wird, der zweite Vorschlag eine hervorragende Arbeitshilfe für die Mitarbeiter ist. Sie fragt, was alles unter den § 35a SGB VIII fällt.
Frau Drews erläutert, dass unter § 35a SGB VIII unterstützende Maßnahmen fallen, beispielsweise bei Autisten. Teilweise werden Therapien gewährt, die nicht durch die Krankenkasse übernommen werden. Ein weiterer Bereich ist die Gewährleistung von Teilhabe an Bildung bis zur Schulbegleitung.
Nach dem Weggang der ARGE und des Gesundheitsamtes in die Städteregion ist die Stadt der einzige Träger von Rehamaßnahmen, was eine Kostensteigerung zur Folge hatte. Der Landschaftsverband gibt ebenfalls Maßnahmen nach § 35a für junge Erwachsene an die Stadt ab, hier sind allerdings teilweise noch Gerichtsverfahren bzgl. der Zuständigkeit anhängig.
Frau Münich ergänzt, dass die Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung besorgniserregend ist, größere Sorge bereite ihr allerdings, dass die Zahl der Kinder, die in Not geraten sind gestiegen ist.
Frau Dr. Trost-Brinkhues merkt an, dass es etliche Verschiebungen aufgrund von gerichtlichen Interpretationen gegeben hat, außerdem wurden teilweise die Kriterien neu definiert, nach denen Leistungen nach dem SGB XII gewährt werden können.
Herr Paul fragt, in welcher Spalte die Zahl der akuten Kindeswohlgefährdung zu finden ist.
Frau Drews erläutert, dass die Kindeswohlgefährdung sich in allen Bereichen, nicht nur bei § 20, wieder findet. Im Durchschnitt gibt es 900 Meldungen der Kindeswohlgefährdung im Jahr, wovon gut 2/3 auch hilfebedürftig sind.
Frau Wilms dankt der Verwaltung für die Erstellung des Katalogs.
Alle Fraktionen sind mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe einverstanden.
Anlagen zur Vorlage
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516,3 kB
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Anlagen
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