13.07.2010 - 4 Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Göddenhenrich informiert eingangs, dass die Vorlage einen Prozess beschreibt, der schon länger im Fluss ist.

 

Herr Dr. Löhr korrigiert die Vorlage in dem Punkt, dass es im Deckblatt unter beteiligte Dienststellen Beteilungsverwaltung (B06) und nicht Bezirksamt Richterich (B 6) heißen muss.

 

Ratsfrau Dr. Wolf fragt bzgl. des Punkts „Personal in der Anstalt“, ob Einsparungen beim Personal vorgenommen werden und was bei der Umsetzung im Jahr 2015 passieren wird.

Des weiteren möchte sie wissen, ob Proben die ausgewertet werden, zukünftig gezahlt werden müssen und ob es Daten zu den jährlichen Betriebskosten gibt.

 

Herr Dr. Löhr führt aus, dass das Chemische Lebensmitteluntersuchungsamt für den Kreis, bzw. die Städteregion Aachen zuständig ist. Für 2009 lagen die Kosten im Rahmen der Lebensmitteluntersuchung bei 1,43 € pro Einwohner, für 2010 bei 1,52 € pro Einwohner. In andere Städten liegen die Kosten zwischen 1,43 € und 1,73 €, damit auch in gleicher Höhe.

Voraussichtlich wird es innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Entgeltangleichung an andere Kommunen geben.

Bei der Gründung weiterer Anstalten wird es Synergieeffekte geben, die derzeit allerdings noch nicht beziffert sind.

 

Ratsherr Corsten fragt, ob durch längere Transportwege Verzögerungen und höhere Kosten entstehen können. Er verweist auf ein ähnliches Problem bei der Verlegung der Gerichtsmedizin der RWTH.

 

Herr Dr. Löhr verneint dies. Schon heute werden Proben vom Oberbergischen Kreis ausgewertet, Verzögerungen sind nicht zu verzeichnen. Für den Transport gibt es bereits entsprechende Standards und Technik. Die Kosten für Transporte sind in den Kosten der Lebensmittelüberwachung nicht berücksichtigt, da sie von der jeweiligen Lebensmittelüberwachung der Kommune zu tragen sind.

Wenn die Träger es wünschen, können gemeinsame Transporte organisiert werden.

 

Ratsfrau Dr. Wolf fragt nach, ob in den kommenden fünf Jahren an den jeweiligen Standorten alles wie gehabt weiterläuft und wer 2015 für den gemeinsamen Standort die Kosten tragen wird.

 

Herr Dr. Löhr erwidert, dass es bereits jetzt eine Spezialisierung an den einzelnen Standorten gibt.

Die Kosten für einen gemeinsamen Standort werden die sein, die heute schon an Miete etc. anfallen.

 

Ratsherr Blum versteht, dass sich Synergieeffekte ergeben werden, er sieht das Problem in der Logistik. Er fragt, ob es hier nicht sinnvoll sei, einen Fachmann zu beteiligen, der die Logistik technisch organisiert.

 

Herr Dr. Löhr führt aus, dass die Lebensmittelkontrolleure vor Ort bereits jetzt die Transporte bündeln und den nächstgelegenen Standort anfahren. Die Untersuchungsämter fahren bereits nach einem ausgeklügelten Plan.

 

Ratsherr Luczak bitte darum, regelmäßig einen Zwischenbericht im Ausschuss über den Fortgang der Zusammenführung zu bekommen.

 

Herr Hofmann möchte wissen, was die betroffenen Mitarbeiter zur Umwandlung in die rechtfähige Anstalt des öffentlichen Rechts sagen.

 

Herr Dr. Löhr äußert, dass der Standortwechsel für einzelne Mitarbeiter schwierig sein wird, und es gilt besondere Härten, die entstehen können, entsprechend auszugleichen.

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz einstimmig dem Personal- und Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

der Rat der Stadt Aachen

 

1.       stimmt zu,

 

a)       dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2011 errichtet wird.

Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) durch und nach Maßgabe einer Rechtsverordnung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anlage 1) sowie auf der Grundlage des Entwurfs eines zwischen dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt  Rheinland und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Wahrnehmung hoheitlicher Untersuchungsaufgaben  (Anlage 2).

 

b)       dass die im Fachbereich Chemische Lebensmitteluntersuchung der Stadt Aachen beschäftigten Beamten entsprechend § 17 Absatz 7 IUAG NRW in den Dienst der Untersuchungsanstalt übergeleitet werden und

 

c)       dass die im Fachbereich Chemische Lebensmitteluntersuchung der Stadt Aachen tariflich Beschäftigten und Auszubildenden entsprechend § 17 Absatz 2 IUAG NRW auf die Untersuchungsanstalt übergeleitet werden.

 

2.       beschließt,

 

a)       dass die Stadt Aachen neben dem Land NRW, der Städteregion Aachen, den Städten Bonn, Köln, Leverkusen sowie den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, dem Oberbergischen Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis in die Trägerschaft der Anstalt des öffentlichen Rechts eintritt,

 

b)       dass die Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des unter den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (Anlage 3) erfolgt und dass der Anteil der Stadt Aachen am Stammkapital in Höhe von 17.500,– € der Anstalt rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird,

 

c)       dass die zwischen der Stadt Aachen und den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg und dem Rhein-Erft-Kreis abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Untersuchung und Begutachtung von amtlichen Proben vom Dezember 1997 zum Zeitpunkt der Errichtung der öffentlich rechtlichen Anstalt im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wird,

 

d)       dass das bewegliche Anlagevermögen des Fachbereichs Chemische Lebensmitteluntersuchung der Stadt Aachen auf die Untersuchungsanstalt übergeht,

 

e)       dass die vorstehenden Beschlüsse auch für den Fall gelten, dass nicht alle unter Ziffer 2a genannten Kommunen in die Mitträgerschaft eintreten. In diesem Fall sind die diesem Beschluss beigefügten Anlagen, insbesondere hinsichtlich des Stammkapitals und des Stimmenanteils im Verwaltungsrat, entsprechend anzupassen.

 

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Anlagen zur Vorlage