01.09.2010 - 14 Aufhebung von rechtsfehlerhaften Durchführungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Aussprache.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung der rechtsfehlerhaften Durchführungs- und Bebauungspläne im Stadtbezirk Aachen-Mitte zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss für 

 

die Durchführungspläne

-              Nr. 442 -               Blondelstraße, zwischen Peterstraße und Parkhauszufahrt

-              Nr. 447 -               Hohenstaufenallee, Goethestraße und Schillerstraße

-              Nr. 448 -              Gartenstraße, Junkerstraße und Vaalser Straße

-              Nr. 469 I -               Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße

-              Nr. 473 -               Seffenter Weg und nordöstlich gelegenes Eisenbahngelände

-              Nr. 476 -               Roermonder Straße und Rütscher Straße

 

sowie die Bebauungspläne

-              Nr. 502 -              Morillenhang, Franziskusweg und Teil-Abschnitt Moreller Weg

-              Nr. 514 -              Vaalser Straße, Hanbrucher Straße und Amsterdamer Ring

-              Nr. 519 -              Wirichsbongardstraße, Borngasse und Wespienstraße

-              Nr. 539 -              Vaalser Straße und Westpark

 

die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=40029&selfaction=print