08.09.2010 - 11 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die vorliegende Satzung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt worden sei.

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt die nachfolgende, am 11.08.2010 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Rates:

„Gemäß § 60 Abs. 1 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Ratsmitglieder folgende Entscheidung:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Finanzamtszentrum, Am Gut Wolf und ehemaliger Bahntrasse.

 

gez. Philipp              gez. Baal

Oberbürgermeister                                          Ratsmitglied

 

gez. Haase                                          gez. Rau

Ratsmitglied                                          Ratsmitglied

 

gez. Moselage                                          gez. Begolli

Ratsmitglied                                          Ratsmitglied

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage