23.09.2010 - 10 Bildung eines Jugendfonds

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Scheidt bittet darum, eine Öffnungsklausel für Vereine und Verbände einzuarbeiten. Sie schlägt vor, die Richtlinien dahingehend zu ändern, den hier beantragten Jugendfonds vorzugsweise für Menschen zwischen 14 und 27 Jahren einzusetzen, die nicht in einem Verband oder Verein zusammengeschlossen sind.

 

Herr Breuer schließt sich dem an. Haftungsprobleme würden so ausgeschlossen, die Möglichkeit für ein Coaching geschaffen.

 

Frau Münich erläutert, die Förderrichtlinien wurden bewusst wie vorgelegt gestaltet, um Möglichkeiten für Aktivitäten außerhalb Position 6 des Stadtjugendplans zu bieten.

 

Nach kurzer Diskussion entscheidet der Ausschuss, eine Öffnungsklausel in die Förderrichtlinien einzuarbeiten.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Jugendfonds. Die Verwaltung wird beauftragt in die Förderrichtlinien eine Öffnungsklausel, wie von Frau Scheidt vorgeschlagen, einzubauen.

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Anlagen zur Vorlage