23.09.2010 - 10 Bildung eines Jugendfonds
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Do., 23.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Scheidt bittet darum, eine Öffnungsklausel für Vereine und Verbände einzuarbeiten. Sie schlägt vor, die Richtlinien dahingehend zu ändern, den hier beantragten Jugendfonds vorzugsweise für Menschen zwischen 14 und 27 Jahren einzusetzen, die nicht in einem Verband oder Verein zusammengeschlossen sind.
Herr Breuer schließt sich dem an. Haftungsprobleme würden so ausgeschlossen, die Möglichkeit für ein Coaching geschaffen.
Frau Münich erläutert, die Förderrichtlinien wurden bewusst wie vorgelegt gestaltet, um Möglichkeiten für Aktivitäten außerhalb Position 6 des Stadtjugendplans zu bieten.
Nach kurzer Diskussion entscheidet der Ausschuss, eine Öffnungsklausel in die Förderrichtlinien einzuarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
65,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
16,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
16,4 kB
|