28.10.2010 - 16 Johannes-Paul-II Straße und KlosterplatzEinrich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 28.10.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Nacken weist für die Verwaltung auf den in der Sitzung vorgelegten veränderten Beschlussentwurf hin.
Der Beschlussentwurf musste geändert werden, da für die Umgestaltung des Klosterplatzes keine finanziellen Mittel zur Verfügung stünden. Johannes-Paul-II-Straße und Ritter-Chorus-Straße sollen zur Fußgängerzone umgestaltet werden. Der Klosterplatz soll bis zu einer späteren Umgestaltung widmungstechnisch eingezogen werden und den Anwohnern als privates Parkangebot zur Verfügung gestellt werden. Dementsprechend ist er mittels einer Abpollerung zu versehen. Des weiteren sollen mehrere Behindertenstellplätze angeboten werden.
Herr Müller von der Fraktion Die Linke gibt an, dem geänderten Beschlussvorschlag nicht folgen zu können. Zum einen sprächen ästhetische Gründe dagegen und zum anderen sei eine Rücknahme des privaten Parkangebots später schwierig.
Diese Bedenken teilt Herr Servos nicht. Die Anwohner seien froh über das private Parkangebot auch wenn dies nur vorübergehend sei. Weitestgehend könne er dem geänderten Beschlussvorschlag zustimmen. Die Verwaltung solle jedoch nach alternativem Parkangebot suchen. Zudem sei eine separate Absperrung jedes einzelnen Parkplatzes nicht verträglich, hier müsse eine generelle Lösung gefunden werden.
Dem Vorschlag, den Klosterplatz vorübergehend als privates Stellplatzangebot den Anwohnern zur Verfügung zu stellen, könne Frau Breuer von der CDU-Fraktion folgen. Ein ähnliches Angebot wie auf dem ehemaligen „Brot-Schneider-Parkplatz“ sei zu begrüßen. Herrn Servos zustimmend müsse eine frühzeitige Absperrung erfolgen, um unerwünschten Parksuchverkehr zu verhindern.
Auch Herr George von der FDP-Fraktion spricht sich für den vorübergehenden Erhalt der Parkplätze für Anwohner aus. Es müssten jedoch auch dauerhafte Alternativen gefunden werden.
Auf dem Klosterplatz seien bereits heute private Einstellplätze wie z.B. eine Garage des Bistums. Zudem sei ein starker Bring- und Holverkehr in der Johannes-Paul-II-Straße der Eltern der Kinder der Domsingschule zu verzeichnen. Wie soll dies in Zukunft gehandhabt werden?
Zu den gestellten Fragen gibt Frau Nacken an, dass die Zufahrt zu den privaten Garagen so zu handhaben sei, wie auch der Liefer- und Ladeverkehr. Hier müsse im Einzelnen über eine Zugangsberechtigung nachgedacht werden.
Der Bring- und Holverkehr zur Domsingschule soll, wie bereits im Projekt Grundschule Oberforstbach eingeführt, durch so genannte Elternhaltestellen koordiniert werden.
Herr Ferrari verweist auf einen durchgeführten Ortstermin anlässlich der Bring- und Holverkehre der Domsingschule. Die Einrichtung einer Fußgängerzone sei eine deutliche Verbesserung in diesem Bereich.
Der Beschlussvorschlag könne dennoch nur als Kompromiss gesehen werden, der jedoch mitgetragen werden könne.
Für die Fraktion Die Linke bittet Herr Müller um getrennte Beschlussfassung des vorgelegten Beschlussvorschlages.
Herr Servos bittet den Beschlussentwurf abzuändern. Die im Beschluss aufgeführte Abpollerung solle durch geeignete Zufahrtsbeschränkung geändert werden. Außerdem solle die Verwaltung beauftragt werden, über alternative Parkangebote zu informieren.
Frau Nacken gibt an, dass die Information der Anwohner selbstverständlich sei, eine Aufnahme in den Beschlussvorschlag sei nicht notwendig.
Auch Herr Janßen von der CDU-Fraktion hält die Information der Anwohner für eine Selbstverständlichkeit, der Beschlussvorschlag solle nicht überfrachtet werden.
Herr Jahn lässt über den vorgelegten Beschlussvorschlag getrennt abstimmen.
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Johannes-Paul-II-Straße zur Fußgängerzone umzugestalten und die Straßenwidmung entsprechend anzupassen.
Er empfiehlt den Klosterplatz als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen und bis zu einer späteren Umgestaltung des Platzes die nach der Einziehung städtische Privatfläche als privaten Parkraum für Anwohner zu bewirtschaften. Durch eine geeignete Abpollerung ist zu gewährleisten, dass nur Anwohner und Liefer- und Ladeverkehre diese Fläche nutzen können.
Sie empfiehlt des weiteren 6 Behindertenparkplätze so anzulegen, dass sie allen Behinderten zur Verfügung stehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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267,4 kB
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