03.11.2010 - 12 Plakatierung zur AStA-WahlRatsantrag der SPD-Fr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Diepelt regt an in einem moderierten Verfahren den Studenten Hinweise zum zulässigen Plakatieren zu geben. Herr Siegel bedauert, dass eine bewährte Praxis diskutiert werden muss. Er hofft, dass die Verwaltung offen auf die Studierenden zugeht. In der Wahrnehmung von Frau Gaube ist es in der Vergangenheit nicht zu Problemen gekommen. Aus ihrer Sicht ist der Antrag nicht notwendig. Herr Moselage erläutert, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse gegeben sein muss, um das Plakatieren zu verbieten. Herr Klopstein weist auf die Erlasslage. Herr März führt aus, dass entgegen der Darstellung nicht immer alles so problemlos abgelaufen sei. Herr Professor Hartmann regt an, dass nur dort plakatiert werden soll, wo die wahlberechtigten Studenten sich auch aufhalten. Herr März gibt zu bedenken, dass die Wahlen jährlich stattfinden.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung mit den allgemeinen studierenden Ausschüssen der Aachener Hochschulen im Vorfeld der nächsten Gremiumswahlen Gespräche über die Möglichkeit einer geordneten Wahlwerbung zu führen. Der Ratsantrag Nr. 93/16 gilt damals als behandelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=41468&selfaction=print