17.11.2010 - 7 Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 17.11.201...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 17.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfehle dem Rat der Stadt Aachen, die Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 17.11.2010, die Krematoriumssatzung der Stadt Aachen vom 17.11.2010 sowie den XII Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen zu beschließen, so der Ausschussvorsitzende Ratsherr Haase.
Die Friedhofssatzung sei nun zeitgemäß liberaler als zuvor gestaltet worden. So gebe es nun bspw. gestaltungsfreie Felder. Darüber hinaus sei aufgrund des Wegfalls der kalkulatorischen Kosten nun keine Gebührenerhöhung mehr notwendig.
Er weist darauf hin, dass die Geschäftsführung des Eigenbetriebes Aachener Stadtbetrieb redaktionelle Änderungen vorgesehen habe, die der Fachausschuss zwar mit beschlossen habe, aber dem Rat der Stadt noch nicht vorgelegt worden seien, so dass er diese nun verlesen werde.
Die redaktionellen Änderungen lauten wie folgt:
- § 2 Abs. 1: Zu den technischen Betriebsfolgen des Krematoriums haben nur das Personal des Krematoriums und die jeweiligen Vorgesetzten aus dem Aachener Stadtbetrieb sowie Personen, die kraft Amtes in Durchführung hoheitlicher Aufgaben tätig sind, Zutritt.
- § 3 Abs. 1, letzter Spiegelstrich: die amtsärztliche Bescheinigung des Sterbeortes oder des Einäscherungsortes gemäß § 3 Abs. 2 dieser Satzung; § 15 Abs. 1 Satz 1 BestG NRW
- § 5, Abs. 1, 3. Zeile: Bei Vorliegen von entsprechenden Willensbekundungen eines Verstorbenen oder Hinterbliebenen oder Bestattungsverpflichteten können jedoch mit Zustimmung des Aachener Stadtbetriebes die Leichname von Mutter und eigenem, weniger als 12 Monate altem Kind gemeinsam kremiert und feuerbestattet werden.
- In § 5 Abs. 2 wird der Satz ergänzt: Geringfügige Maßüberschreitungen sind nach vorheriger Abstimmung mit dem Aachener Stadtbetrieb in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- § 11 Abs. 2 Satz 1: Bei Vorlage der zweckentsprechenden letztwilligen Verfügung des Verstorbenen und der Genehmigung der zuständigen Behörde zum Zwecke der Verstreuung oder Beisetzung der Totenasche auf einem Grundstück außerhalb des Friedhofes oder auf See erfolgt die Herausgabe der Urne ebenfalls an die in Absatz 1 dieser Satzungsnorm Genannten.
- § 11 Abs. 3: Der Urnenversand per Post auf schriftlichen Antrag des Hinterbliebenen oder des Beauftragten unmittelbar an die zuständige Friedhofsverwaltung/-organisation des Beisetzungsortes ist möglich.
Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, merkt an, dass die von Ratsherrn Haase angesprochene Gebührensenkung durch die Nichtnutzung von Friedhofsflächen entsteht und fragt, wie die hierdurch entstehenden Mindererträge erwirtschaftet werden sollen, bzw. ob diese Flächen anderweitig genutzt werden, um die dennoch entstehenden Kosten zu decken.
Ratsherr Haase, SPD-Fraktion, führt aus, dass die freiliegenden Flächen zukünftig anders genutzt werden sollen. Das kürzlich installierte Flächenregister werde Auskunft darüber geben können, ob Nutzungsänderungen, bspw. als Ausgleichsfläche für Baumaßnahmen, oder sogar Ausgliederungen erfolgen werden, die weitere Entlastungen schaffen.
Stadtkämmerin Grehling weist darauf hin, dass die volle Aufwandsberechnung nicht zu einer kostendeckenden Gebühreneinnahme führte sondern zu einem Rückgang der Nachfrage.
Die Diskussion über die Neunutzungsplanung frei liegender Friedhofsflächen sei abgeschlossen, so dass nun die faktische Umsetzung dieser Planungen erfolgen könne.
Ratsherr Luczak, Fraktion Die Grüne, begrüßt die sich durch die Freigabe und Nutzungsänderung frei liegender Friedhofsflächen ergebende Gebührenbeibehaltung. Auch die Friedhofssatzung in ihrer neuen Form selbst sei ein Fortschritt. So enthalte sie bspw. das freie Wahlrecht des Friedhofes für Aachener Bürgerinnen und Bürger sowie das Bestattungsrecht für Nichtbürgerinnen und Nichtbürger. Ebenfalls begrüßenswert seien die neuen Bestattungsformen, die die Berücksichtigung aller kulturellen Traditionen und Wünsche von Menschen sämtlicher Glaubensrichtungen gleichermaßen zulasse. Auch wenn dieses Angebot um weitere Möglichkeiten der Bestattung ergänzt werden könne, bspw. um naturnahe Formen wie der Ruheforst oder Friedwald, sei diese Satzung orientiert an den sich ständig ändernden gesellschaftlichen Bedürfnissen ein Schritt in die richtige Richtung, der bei der Fraktion Die Grüne absolute Zustimmung finde.
Ratsherr Schnitzler, UWG, begrüßt ebenfalls die neue Friedhofssatzung.
Zur Betriebssatzung Krematorium wolle er jedoch drei Anmerkungen machen.
Zum ersten wolle er auf die in den Nachbarländern herrschende Regelung hinsichtlich des Umgangs mit der Asche verstorbener Angehöriger hinweisen. Nicht nur deshalb weichen viele Aachener Bürgerinnen und Bürger ins benachbarte Ausland aus. Deshalb wolle er anregen, in naher Zukunft, gerne auch in Kooperation mit anderen Städten und Kommunen, an den Gesetzgeber heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass ähnliche Regelugen, zumindest für grenznahe Gebiete, erlassen werden.
Zum zweiten sei ihm zugetragen worden, dass das bei der Kremierung anfallende Zahngold in Aachen zu einem relativ geringen Preis veräußert werde. Im Verhältnis hierzu erzielen andere Städte und Kommunen durch den Verkauf des Zahngoldes und anderer Reststoffe Beträge im dreistelligen Bereich. Laut Aussage des Aachener Stadtbetriebes sei eine wirtschaftlichere Vorgehensweise jedoch nicht möglich. Dies halte er für äußerst bedenklich.
Zum dritten solle nun laut § 10 der Betriebssatzung Krematorium das Zahngold in die Urne eingelegt werden. Hierdurch verzichte die Stadt Aachen auf Einnahmen in sechsstelliger Höhe, was seiner Ansicht nach umgehbar sei. Des Verständnisses der Bürgerinnen und Bürger für eine solche Vorgehensweise sei er sich absolut sicher.
Stadtkämmerin Grehling schildert die zur Friedhofssatzung sehr intensiv geführten Diskussionen sowohl im Bürgerforum als auch im Aachener Stadtbetrieb, die neben der Satzung selbst auch die Wiederverwertung von verbleibendem Zahngold oder anderen Implantaten zum Inhalt und das Ergebnis gehabt haben, dass eine solche nur unter schwierigen Umständen bis gar nicht möglich sei.
Aus diesem und vor allem aus dem Grunde der Pietät und der Achtung vor dem Menschen verzichte die Stadt Aachen gerne auf eventuelle Mehrerträge, denn sie könne für sich nicht das Bild entwickeln, verstorbene Menschen auf ihre Wertinhalte zugunsten eines städtischen Haushaltes zu hinterfragen.
Darüber hinaus verblieben Mehrerträge aus dem Bereich Krematorium auch in diesem Bereich.
Mit der Beibehaltung der Gebühren sei man bereits auf einem guten Weg. Nichtsdestotrotz gebe es Wege, die Sie persönlich nicht zu gehen bereit sei.
Ratsherr Rau, Sprecher der Fraktion Die Grüne, verweist auf die von Ratsherrn Haase verlesenen redaktionellen Änderungen der Betriebssatzung Krematorium und bemängelt, dass diese dem Rat der Stadt als Beschluss fassendes Organ nicht rechtzeitig zur Sitzung in schriftlicher Form vorgelegt worden seien. Dies sei nur ein Beispiel für viele kürzlich passierte Fehler der Verwaltung, die anscheinend nicht im Stande sei, die Politik wie in der Vergangenheit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu bedienen. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf. Genau so wenig sei es seiner Ansicht nach zulässig, Satzungsänderungen lediglich zu verlesen, um anschließend hierüber zu beschließen, weshalb er um eine entsprechende Auskunft von Seiten der Verwaltung hinsichtlich der Rechtssicherheit dieser Vorgehensweise bitte.
Stadtkämmerin Grehling räumt stellvertretend für die Stadtverwaltung ein, die Ergänzung der Vorlage um die redaktionellen Änderungen versäumt zu haben. Auch die Definition der Tagesordnungspunkte 8 und 9 als Vorlage und Ergänzungsvorlage und nicht, wie hier passiert, als zwei separate Tagesordnungspunkte, sei als Versäumnis einzuräumen. Für die Zukunft werde die Stadterwaltung selbstverständlich versuchen, entsprechende Fehler zu vermeiden.
Hinsichtlich der Rechtssicherheit der von Ratsherrn Haase vorgetragenen Änderungen bestehen insoweit keine Bedenken, sofern sie für jedes Ratsmitglied nachvollziehbar seien. Sei dies nicht der Fall, sei die Satzung inklusive der Änderungen nicht beschließbar.
Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Stadtkämmerin Grehling zu den Anmerkungen von Ratsherrn Schnitzler als auch den Ausführungen von Ratsherrn Rau an.
Die Fraktion Die Linke, die sich stets gegen die Anhebung der Friedhofsgebühren ausgesprochen habe, begrüße deren Beibehaltung, auch wenn der Wegfall der kalkulatorischen Kosten früher habe angedacht werden können.
Auch begrüße sie, dass durch die neue Friedhofssatzung die Möglichkeit der Individualität der Beisetzung gegeben werde. Insgesamt sei ein Schritt in die richtige Richtung gegangen worden.
Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, stimmt Ratsherrn Rau in seiner Kritik zu. Auch dem Betriebsausschuss seien die Änderungen als Tischvorlage vorgelegt worden, allerdings seien sie nicht zu umfänglich gewesen, als dass man von einem Beschluss hätte absehen müssen.
Unabhängig von der Grenzwertigkeit der Ausführungen des Ratsherrn Schnitzler wolle er hierzu nur noch ausführen, dass die nach der Kremierung vorhandenen Metalle nur noch in Form kleinster Partikel vorhanden seien, was eine Weiterverwertung unmöglich mache.
Trotz des Fehlens der Vorlage mit den redaktionellen Änderungen wolle er dem Aachener Stadtbetrieb seinen Dank für die Erstellung der vorliegenden Satzung aussprechen, durch die die Beibehaltung der Friedhofsgebühren und die Berücksichtigung verschiedener Kulturen möglich seien. Immerhin gebe es in Aachen insgesamt 28 Friedhöfe, von denen nicht einer geschlossen werden könne. Der Wegfall der kalkulatorischen Kosten und die damit verbundene Möglichkeit der anderweitigen Nutzung sei daher ein guter Schritt.
Ratsherr Kühn, CDU-Fraktion, merkt an, dass es seiner Ansicht nach sehr wohl eine Erhöhung der Friedhofsgebühren gebe, nämlich unter Punkt 2.1. Hier werde für das jährliche Nutzungsrecht an einem Erd-Wahlgrab eine Gebühr in Höhe von 97,93 Euro erhoben, während sich die Gebühr für 2010 noch bei 87 Euro bewege.
Darüber hinaus seien Satzungsänderungen bisher immer in Form einer Synopse vorgelegt worden, so dass ein direkter Vergleich möglich gewesen sei. Dieser fehle vorliegend.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt mit einer Gegenstimme mehrheitlich auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 17.11.2010, die Krematoriumssatzung der Stadt Aachen vom 17.11.2010 einschließlich der redaktionellen Änderungen sowie den XII. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen.
Anlagen zur Vorlage
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