23.11.2010 - 5 Bebauungsplan Nr. 928 - Rödgener Straße / Wamic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 23.11.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
Frau Beyer erläutert die Verwaltungsvorlage und weist darauf hin, dass alle Wünsche der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf berücksichtigt worden seien. 20% der Wohnungen sollen so errichtet werden, dass sie mit Mitteln des Sozialen Wohnungsbaus gefördert werden können, 50 % der Wohnungen müssen für Senioren bereitgestellt werden. Zur Durchführung dieser Maßnahmen wird sich der Vorhabenträger im städtebaulichen Vertrag verpflichten. Die Stellplätze werden durch Baulast auf einer privaten Fläche in der Suttnerstraße gesichert.
Herr Römer (CDU) erklärt, dass nicht alle Wünsche der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf berücksichtigt worden seien. Die Verwaltung habe immer noch nicht ein plausibles Verkehrskonzept vorgelegt. Auch frage er sich, ob die Abwertung des Nachbargrundstückes rechtlich geprüft worden sei. Wenn das nicht der Fall sei, könne der Bebauungsplan rechtlich anfechtbar sein.
Frau Beyer erklärt, dass der Bebauungsplan 849N -Lütticher Straße/Hasselholzerweg- nicht mit dem Bebauungsplan 928 vergleichbar sei. Beim Bebauungsplan 849N habe die Verwaltung massiv in private Eigentumsverhältnisse eingegriffen. Das sei hier nicht der Fall. Im Innenblockbereich würde derzeit kein Planungsrecht nach § 34 Baugesetzbuch bestehen. Außerdem würde der Flächennutzungsplan hier Grünfläche darstellen, die mit dem Bebauungsplan 928 gesichert werden soll
Für Herrn Schäfer (SPD) ist es wichtig zu klären, ob die von Herrn Römer (CDU) dargestellte Abwertung eines Nachbargrundstückes die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes 928 berühre. Bis zur Klärung solle kein Beschluss erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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