28.04.2005 - 5 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

a)         Herr Müller wies darauf hin, dass seinem Antrag im Kern nicht entsprochen worden sei. Bei dem Beschlussvorschlag handele es sich lediglich um eine freundliche Bitte an die ARGE. Seine Anregung, die rechtlichen Freiräume zu finden, sei nicht aufgegriffen worden. In anderen Bereichen nutze die Verwaltung vorhandene Handlungsspielräume aus. So sehe die Stadt Aachen bis heute davon ab, Flüchtlingen Essensgutscheine auszuhändigen, obwohl dies gesetzlich anders vorgesehen sei. Die Berliner Landesregierung habe beispielsweise beschlossen, darauf zu achten, dass ein sogenannter Ein-Euro-Job kein reguläres Arbeitsverhältnis verdränge. Er ergänzte seinen Antrag dahingehend, eine Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung zu bilden, die sich mit der Thematik befasse und gezielt nach Beispielen aus anderen Städten suche, um Erleichterungen für die von Hartz IV betroffenen Personen zu erreichen.

 

            Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss sodann einstimmig:

            „Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ersucht die ARGE, Personen, die sie in Ein-Euro-Jobs vermitteln will, nach Möglichkeit zwei Jobangebote zur Auswahl anzubieten.“

 

 

b u. c)  Herr Raschke berichtete, dass der Umbau der Räumlichkeiten im Gebäude Roermonder Straße zügig vorangehe. Er gehe davon aus, dass der geplante Umzugstermin Ende Juni 2005 eingehalten werden könne. Die gemeinsame Unterbringung aller Mitarbeiter der ARGE werde die Arbeit deutlich erleichtern. Die Arbeitsvermittler beschäftigten sich derzeit schwerpunktmäßig mit dem Personenkreis der unter 25-jährigen. Alle Jugendlichen erhalten ein Einladungsschreiben zur Durchführung eines sogenannten Profilings. Dieses sei voraussichtlich Ende Mai 2005 abgeschlossen. Dann werde die ARGE hoffentlich in der Lage sein, jedem Jugendlichen gezielt ein Angebot unterbreiten zu können. Der Schwerpunkt werde hierbei nicht auf Arbeitsgelegenheiten, sondern vielmehr auf eine Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt, eine berufliche Ausbildung oder eine schulische Ausbildung gelegt. Im Zusammenhang mit dem Angebot von Ein-Euro-Jobs verwies Herr Raschke auf die den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellte Übersicht, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Seitens der Träger sei versucht worden, Angebote in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern anzubieten. Hierdurch sei die ARGE in der Lage, jedem Leistungsberechtigten ein passgenaues Angebot zu unterbreiten und individuellen Wünschen zu entsprechen. Derzeit seien 336 Arbeitsgelegenheiten bereits besetzt; hiervon entfallen 102 Tätigkeiten auf Personen unter 25 Jahren. Weitere 20 Arbeitsgelegenheiten würden allein in dieser Woche vermittelt. Er gehe davon aus, das Ziel,  bis Ende des Jahres 1.500 Stellen zu vermitteln, erreichen zu können. Abschließend schilderte er zwei Einzelfälle, in denen Arbeitsgelegenheiten Teil einer beruflichen Qualifizierung und damit letztendlich Teil der Integration in den 1. Arbeitsmarkt darstellen.

 

            Nach Frau Wilms dankte auch Herr Künzer Herrn Raschke für seinen Vortrag und sein großes Engagement. Er begrüßte es, dass in der ARGE der Einzelfall im Auge behalten werde und man sich nicht darauf beschränke, im Bereich der unter 25-Jährigen als einzige Perspektive Arbeitsgelegenheiten aufzuzeigen. Im Hinblick auf die der ARGE zur Verfügung gestellten Finanzmittel zur Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen bat er um Mitteilung, inwiefern eine Absprache mit dem Jugendamt erfolge, um Überschneidungen zu vermeiden.

 

            Herr Raschke berichtete, dass ein Gespräch mit dem Amtsleiter des Jugendamtes, Herrn Schwarz, bereits terminiert sei.

 

 

 

                Auf Nachfrage von Herrn Müller erläuterte Herr Raschke, dass nicht bei jedem Antragsteller sofort eine Orientierung festzustellen sei. In diesen Fällen sei es nötig, eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln, ohne bereits eine konkrete Fördermöglichkeit vor Augen zu haben. Grundsätzlich müssten Arbeitsgelegenheiten allein die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit erfüllen. Diese Kriterien stünden der Schaffung auch qualitativ hochwertiger Arbeitsgelegenheiten nicht entgegen.

 

            Frau Scheidt dankte für den Bericht und die von Herrn Raschke und seinen Mitarbeitern geleistete Arbeit. Sie wies darauf hin, dass die in der Tischvorlage aufgeführten Träger auch schon vor In-Kraft-Treten des SGB II im Rahmen der Maßnahme Arbeit statt Sozialhilfe mit der Stadt Aachen zusammengearbeitet hätten. So sei man in der glücklichen Situation, auf ein solides Fundament von Beschäftigungsträgern zurückgreifen zu können. Diesen wolle sie heute ausdrücklich ihr Vertrauen und ihren Dank aussprechen. Die Schaffung der Arbeitsgelegenheiten habe viel Arbeit bereitet; die vorliegende Qualität sei nicht selbstverständlich.

 

            Auf Nachfrage von Herrn Künzer bestätigte Herr Verholen, dass der Caritasverband ebenso wie alle übrigen Träger unter rückläufigen öffentlichen Mitteln leide. Dennoch würden Arbeitsgelegenheiten nur unter der Prämisse eingerichtet, dass sie keine bisherigen Planstellen ersetzen.

 

            Herr Müller teilte mit, dass ein Betroffener ihm berichtet habe, die Arbeitslosengeld II-Leistung erst mit einem Monat Verspätung erhalten zu haben. Damit sei der zuständige Sachbearbeiter einer hausinternen Anweisung gefolgt. Seiner Auffassung nach stelle eine solche Vorgehensweise einen Rechtsverstoß dar.

 

            Herr Raschke bat um Verständnis, zu Einzelfällen keine Stellung nehmen zu können. Er wies jedoch darauf hin, dass es eine Arbeitsanweisung in der Form nicht gebe. Er regte an, dass der Betroffene in dieser Angelegenheit nochmals Kontakt zu dem für ihn zuständigen Sachbearbeiter aufnimmt.

 

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Anschließend fasste der Sozial- und Gesundheitsausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht von Herrn Raschke über die aktuelle Situation in der ARGE  zur Kenntnis.“

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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