01.12.2010 - 3 23. Nachtrag zur Strassenreinigungs - und Gebüh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Haase, dass es eine leichte Gebührensenkung geben werde.

Auf Wunsch des Ausschusses erfolgt sodann eine Erläuterung der Reinigungsklassen gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung, der nachstehend nochmals wiedergegeben ist:

:

§3 Art und Umfang der Reinigungsleistung.

(1) Die zu reinigenden Straßen sind in dem anliegenden Straßenverzeichnis nach Reinigungsverpflichtung und -häufigkeit in Klassen (Reinigungsklassen) eingeteilt.

Die Reinigungsverpflichtung obliegt in Reinigungsklasse

a) S 4, S 5, S 6 und S 7

der Stadt für die Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung

auf den Fahrbahnen, den Eigentümern für die Winterwartung auf den kombinierten

Rad- und Gehwegen und selbständigen Gehwegen;

b) S 8

der Stadt für die Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen und Radwegen,

den Eigentümern für die Reinigung und Winterwartung auf den kombinierten Rad- und

Gehwegen und selbständigen Gehwegen;

c) S 9

der Stadt für die Winterwartung auf den Fahrbahnen und Radwegen, den Eigentümern

für die Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und für die Winterwartung

auf den kombinierten Rad- und Gehwegen und selbständigen Gehwegen;

d) U 6

den Eigentümern für die Reinigung und Winterwartung auf den Rad- und Gehwegen.

Die Reinigungshäufigkeit beträgt in Reinigungsklasse

S 4 und S 8 jährlich 52 mal,

S 5 jährlich 104 mal,

S 6 jährlich 156 mal,

S 7 jährlich 260 mal.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 23. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage