25.11.2010 - 6 Neuanmietung des Objektes Oberforstbacher Straß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Frau Knabe erläutert die aktuelle Situation und den äußerst dringenden Handlungsbedarf. Bedingt durch den Wegfall der Visumspflicht für die Länder Mazedonien und Serbien erfolgt insbesondere seit Mitte dieses Jahres ein Zustrom von Flüchtlingen, die als Asylfolgeantragsteller oder aus humanitären/gesundheitlichen Gründen vermehrt nach Deutschland einreisen. Ab 01.12.2010 entfällt auch die Visumspflicht für Albanien und Bosnien-Herzegowina, so dass für die Zukunft auch von einer Zuwanderung aus diesen Ländern auszugehen ist. Allein wenn die Zuwanderungszahlen konstant bleiben, sind bis Ende 2011 150 Zuweisungen zu erwarten. Es werden daher bereits weitere Objekte zur Unterbringung der Flüchtlinge gesucht.

 

Im Anschluss folgte eine rege Diskussion im Ausschuss, an der Frau Wilms, Frau Schulz, Frau Niemann-Cremer, Herr Bruynswyck, Frau Eickholt-Schippers, Frau Syrus, Frau Behlau und Frau Höller-Radtke beteiligt sind.

 

Insbesondere werden folgende Aspekte vorgetragen:

 

-          Die Herrichtungskosten sind hoch.

-          Es besteht eine schlechte Anbindung an die Infrastruktur, da das Gebäude sehr weit außerhalb von Aachen bzw. dem Bezirk Kornelimünster gelegen ist. Folglich werden die Menschen, die über geringere finanzielle Mittel als Leistungsempfänger nach dem SGB II oder SGB XII verfügen, erhebliche Schwierigkeiten haben, sich zu versorgen bzw. am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

-          Das Gebäude und die Lage sind für Familien mit Kindern ungeeignet.

-          Eine Unterbringung von Flüchtlingen sollte grundsätzlich im Innenstadtbereich erfolgen.

-          Ist es in Anbetracht der wohl länger dauernden Umbauzeit nicht günstiger, die Flüchtlinge direkt in Wohnungen unterzubringen, die nur renoviert werden brauchen?

-          Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass aufgrund der verminderten Zuweisungen in der Vergangenheit zahlreiche Übergangsheime geschlossen wurden, soll die Verwaltung prüfen, ob in Zukunft Wohnraum für ähnliche Zwangssituationen zu bevorraten ist.

 

Frau Knabe berichtet, dass das Gebäude bereits in der Vergangenheit als Übergangsheim angemietet gewesen war. Hieraus resultiert die Betriebskostenschätzung für 50 - 60 Personen. Allerdings wurde das Gebäude seinerzeit mit Spätaussiedlern belegt, die einen unmittelbaren Anspruch auf Anmietung einer eigenen Wohnung hatten und daher nur kurzfristig unterzubringen waren. Die jetzigen Flüchtlinge haben diesen Anspruch nicht und werden daher längerfristig untergebracht werden müssen. Es wird daher mit einer Belegung von 30 – 35 Personen kalkuliert.

Die Zuweisungsstellen weisen der Stadt Aachen sowie anderen Großstädten aktuell hauptsächlich Familien zu. Einzelpersonen und kleinere Haushalte werden überwiegend in ländliche Gegenden zugewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in Zukunft eher Familien mit Kindern unterzubringen sind. Da es sich jedoch häufig um Asylfolgeantragsteller handelt, die bereits in den 90er Jahren in Aachen ansässig waren, haben viele von Ihnen Verwandte und/oder Bekannte in Aachen und daher eine gute Anbindungsmöglichkeit, auch wenn sie außerhalb der Stadt untergebracht werden.

 

Herr Lindgens und Frau Knabe tragen vor, dass man die Nachteile des Gebäudes und dessen Lage erkannt hat. Es mangelt jedoch an einer Alternative. Das ehemals als Übergangsheim genutzte Gebäude in der Hüttenstraße steht nicht zur Verfügung, da es bereits zum Abriss bereit steht. Auch das ehemals für Familien als Übergangsheim genutzte Übergangsheim in der Süsterfeldstraße kommt nicht zur Anmietung in Betracht. Im Hinblick auf die Planung des „Campus West“ ist man dabei, die noch bestehenden Mietverträge aufzulösen. Eine gleichzeitige Unterbringung von Flüchtlingen würde dem entgegenstehen.

 

Eine Unterbringung der Flüchtlinge in Wohnungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Insbesondere ist eine solche für die Betroffenen finanziell, aufgrund des geringeren Leistungsanspruchs gegenüber den Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII, kaum tragbar. Eine ausreichende sozialarbeiterische Betreuung in Wohnungen, die im Stadtgebiet verstreut sind, ist nicht möglich. Eine Unterbringung in Wohnungen stellt daher keine wirkliche Alternative dar.

 

Im Ergebnis erkennt der Ausschuss die Dringlichkeit für die Verwaltung zu handeln. Es bestehen jedoch Bedenken gegen die Anmietung des Objektes Oberforstbacher Straße 82 zur Nutzung als Übergangsheim, insbesondere für Familien mit Kindern.

Der Ausschuss bittet daher die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass nach Möglichkeit Familien mit Kindern nicht bzw. nicht langfristig im Gebäude Oberforstbacher Straße 82 untergebracht werden. Durch entsprechende Umverteilung von Einzelpersonen bzw. erwachsenen Personen aus anderen Übergangsheimen in die Oberforstbacher Straße 82 soll Familien mit Kindern geeigneterer Wohnraum in Übergangsheimen in stadtnaher Lage zur Verfügung gestellt werden.

 

 

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Beschluss:

Unter der Maßgabe, dass die Verwaltung prüft, durch entsprechende Umverteilung zwischen den einzelnen Übergangsheimen Familien mit Kindern nicht bzw. nicht langfristig im Gebäude Oberforstbacher Straße 82, sondern in stadtnahen und räumlich geeigneteren Übergangsheimen unterzubringen, beschließt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie bei zwei Enthaltungen, das Objekt Oberforstbacher Straße 82 erneut als städtisches Übergangsheim für Flüchtlinge zu nutzen und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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