20.01.2011 - 14 Aufhebung von rechtsfehlerhaften Durchführungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst ohne Aussprache den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung der rechtsfehlerhaften Durchführungspläne im Stadtbezirk Aachen-Mitte zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt für die Durchführungspläne

-Nr. 403 - Burtscheid, Benediktinerstraße

-Nr. 404 - Hanbrucher Straße

-Nr. 411 - Warmweiherstraße, Bachstraße, Zollernstraße

-Nr. 438 - Erzbergerallee, Im Grüntal

-Nr. 439 - Mühlental, Ellerstraße

-Nr. 443 - Benediktinerstraße, Burtscheider Markt, Neustraße

-Nr. 452 - Wilhelmstraße, Theaterstraße, Lothringer Straße

-Nr. 453 - Lintert

-Nr. 461 - Trierer Straße, Reinhardstraße

-Nr. 470 - Drimbornstraße, Altstraße

die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage