26.01.2011 - 9 Bebauungsplan Nr. 908 A - Kornelimünsterweg / F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Planungsausschuss empfehle dem Rat der Stadt entsprechend der Beschlussvorlage zu beschließen, so Ratsherr Baal, Ausschussvorsitzender.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 908 A zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt, den Verfahrensbereich im Nordwesten um die Flurstücke 52, 53, 105, 106, 175, 1256 und 1370 zu verkleinern und den Bebauungsplan in „Bebauungsplan Nr. 908 A – Kornelimünsterweg / Fuchserde – Teil A“ umzubenennen. Er beschließt darüber hinaus, als Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung den Bebauungsplan wie folgt vereinfacht zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

?         Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Grundstücken Kornelimünsterweg 8, 20, 24a/26 und Hasenfeld 44

 

Außerdem beschließt er nach sorgfältiger Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung sowie zu den beiden öffentlichen Auslegungen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 908 A - Kornelimünsterweg / Fuchserde - Teil A für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kornelimünsterweg, Waldfriedhof, Monschauer Straße und dem Gillesbach in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage