19.01.2011 - 17 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Helg weist darauf hin, dass der Oberbürgermeister mit den Verbänden Kirchen und dem MAC Einvernehmen zu den verkaufsoffenen Sonntagen erzielen konnte. Der Fachbereich 01 hat das Ergebnis auch allen Fraktionen mitgeteilt. Die jetzt erarbeitete Beschlusslage umfasst den kleinsten gemeinsamen Nenner.

 

Frau Gaube bemerkt, dass der Umfang der verkaufsoffenen Sonntage reduziert ist. Sie kann der Vorlage zustimmen. Herr Moselage merkt, dass es in Richterich keinen verkaufsoffenen Sonntag gibt. Herr Klopstein stellt fest, dass der 1. Mai kein verkaufsoffener Sonntag ist. Aus seiner Sicht sind aber trotz der Reduzierung immer noch zu viele Sonntage verkaufsoffen, was nicht im Sinne der Beschäftigten und ihrer Angehörigen ist.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 11 Stimmen, 4 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=43174&selfaction=print