20.04.2005 - 8 Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreter Schulz erkundigt sich nach dem Zusammenhang dieses Antrages mit der in der Sitzung am 30.06.2004 beschlossenen Planung.

 

Bezirksvorsteher Corsten erläutert, dass hier kein Zusammenhang bestehe. Durch den Antrag solle nur der derzeitigen unqualifizierten gewerblichen Entwicklung entgegengewirkt werden.

 

Nähere Ausführungen erfolgen unter TOP 4 im nichtöffentlichen Teil.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren empfiehlt dem Planungsausschuß der Stadt Aachen, für den Bereich Strangenhäuschen / Hergelsbenden einen Beschluss über die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zu schaffen. Dabei sollen die im bestehenden Bebauungsplan 713 B genannten langfristigen Ziele, einen möglichst großen Raum zu beiden Seiten der Wurm freizuhalten, um einen Grünzug zwischen dem Stadtbezirk Aachen-Haaren und der Innenstadt zu entwickeln und eine Renaturierung der Wurm zu ermöglichen, Vorrang eingeräumt werden.

Die Verwaltung wird hieraus folgend beauftragt, möglichst frühzeitig eine Veränderungssperre für den zu überplanenden Bereich zu erlassen und eine Vorkaufsrechtssatzung vorzubereiten.“

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=4318&selfaction=print