01.02.2011 - 8 Gestaltungssatzung 'Alter Tivoli';hier: Satzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Blum äußert sich für die FDP Fraktion erstaunt über die kleinräumigen Vorgaben der Gestaltungsfreiheit der Bauherren.

Auf Seite 102 der Vorlage wird vom Verzicht weitergehender Regelungen zugunsten ausreichend großer Spielräume für eine individuelle Gestaltung geschrieben, wohingegen in der Satzung ganz genaue Vorgaben bspw. zu Zäunen gemacht werden.

Er erinnert daran, dass für den Bereich „Alter Tivoli“ eine individuelle Gestaltung gewünscht war, die er hier nicht mehr wieder finden kann. Vielmehr erweckt diese Gestaltungssatzung den Eindruck des Baustils der „Einheitsuniformierung“ aus den 50er und 60er Jahren.

 

Frau Nacken erläutert, dass die Siedlung aus dem 50er und 60er Jahren von Bauträgern errichtet wurden, hier aber bewusst von der Politik die Vergabe an Einzelbauherren gewünscht wird.

Der Bebauungsplan regelt natürlich die Art und Weise der Bebauung, Geschosshöhe, Tiefe etc. Wichtig ist aber gerade hier die Qualität der Außenwirkung. Von Seiten der Verwaltung wird  genügend Raum für die individuelle Gestaltung der Baufamilien gesehen.

 

Für die CDU Fraktion vertritt Ratsherr Gilson eine ähnliche Sicht wie die Verwaltung. Gewisse Einschränkungen müssen gemacht werden, damit fundiert „schön“ gebaut wird. Gerade wegen der Aussicht vom Lousberg aus ist die Vorgabe der einheitlichen Dachziegel wünschenswert.

 

Ratsherr Corsten gibt zu Bedenken, dass es Aufgabe dieses Ausschusses ist darauf zu achten, dass die Umweltbelange im Rahmen von Bebauungsplänen beachten werden. Die CDU Fraktion wird der vorliegenden Vorlage zustimmen.

 

Ratsherr Luczak bemerkt für die Grüne Fraktion, dass er die Satzung ebenfalls nicht als „Uniformierung“ der neu entstehenden Siedlung verstanden hat.

Er fragt, ob Solaranlagen zur Dacheindeckung gehören.

 

Frau Nacken teilt mit, dass nicht spiegelnde Solaranlagen zugelassen sind.

 

Herr Riße stellt für die Grüne Fraktion die Frage nach der Verwendung des Regenwassers.

 

Frau Nacken äußert, dass dies nicht in der Gestaltungssatzung geregelt ist, sondern im Bebauungsplan.         

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Alter Tivoli” zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Be­schlusses.

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Abstimmungsergebnis:

6 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage