20.04.2005 - 7 Heinrich-Heuser-Weghier: Antrag der SPD-BV-Fra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Hüllenkremer berichtet über die Kontaktaufnahme mit dem Erschließungsträger.

 

Nach den Ausführungen der Fachverwaltung ist die Straße nach geltendem Recht ausgebaut. Aus fachlicher Sicht hätte der Wendehammer auch in der ursprünglich geplanten Ausführung zu Problemen geführt, da erfahrungsgemäß auch größere Wendehämmer widerrechtlich beparkt werden.

Die Anlieger haben nach Auffassung der Verwaltung wegen der im Vergleich zur Beschlusslage veränderten Ausführung keinen Anspruch gegen den Erschließungsträger; die Regelung einer Anschlussvereinbarung aus dem Erschließungsvertrag zur Risikoabdeckung wird verwaltungsintern geklärt. Der Stadt entstehen hieraus keine Kosten.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der ursprüngliche Antrag der SPD-BV-Fraktion vom 17.12.2004 gilt damit als behandelt.

 

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