26.01.2011 - 4.1 Haus der Identität und Integration mit Stadtarc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 26.01.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Wie bereits in der Sitzung des Hauptausschusses ausgeführt, sei die notwendige Bereitstellung überplanmäßiger Mittel nicht sonderlich erfreulich, so Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion. Aus diesem Grunde sei von den Fraktionen der CDU und Die Grüne ein gemeinsamer Beschlussvorschlag formuliert und bereits in die Sitzung des Hauptausschusses eingebracht worden, mit dem die Verwaltung beauftragt werde, hinsichtlich der nunmehr erkannten Mängel weiterhin eine Kostenübernahme des Verkäufers einzufordern und alsbald über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Alteigentümer zu berichten. Ferner sei laut diesem Antrag die Zustimmung zur Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben für das Projekt nicht mit dem Anerkenntnis einer Kostenübernahmeverpflichtung gleichzusetzen.
Aus diesem Grunde werde man nicht dem Antrag der FDP-Fraktion folgen, denn hier sei die Gefahr gegeben, dass die Stadt im weiteren Verfahrensablauf Gefahr laufe, die Mittel aus dem Konjunkturpaket II, die in das Projekt einfließen, nicht ordnungsgemäß abrufen bzw. abfließen lassen zu können, womit gleichzeitig das Risiko geschaffen werde, dass das Projekt noch teurer werde.
Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, schließt sich den anfänglichen Ausführungen von Ratsherrn Baal über die überplanmäßig benötigten Mittel zur Realisierung des Projektes an.
Die FDP-Fraktion befürchte, dass der Rat der Stadt nicht das letzte Mal über eine Kostenerhöhung bzw. Kostensteigerung im Hinblick auf die Investition in das Haus der Identität und Integration zu befinden habe, weshalb sie sich der Genehmigung der außerplanmäßigen Auszahlungen nicht anschließen werde. Hierzu sei zunächst erforderlich, das Belastungsgutachten im Hinblick auf die Statik sowie das Bodengutachten als auch die Verträge einsehen zu können.
Insbesondere sei zu prüfen, ob die Verkäuferin für die erst jetzt zu Tage getretenen Altlasten haftbar gemacht werden könne, weshalb die FDP-Fraktion einen entsprechenden Beschlussentwurf eingebracht habe.
Abschließend wolle er noch anmerken, dass der in dieser Sache entstandene Zeitdruck lediglich auf die anstehenden Verhandlungen mit der Verkäuferin und nicht auf die Gewährung der Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II zurückzuführen sei.
Ratsherr Schaffrath, FWG, kritisiert den von den Fraktionen der CDU und Die Grüne eingebrachten Beschlussvorschlag. Dieser enthalte unter anderem keine Regelung zur Kostendeckung im Falle einer Nichtinanspruchnahme der Verkäuferin mangels rechtlicher Grundlage. Daher werde er diesem auch nicht zustimmen. Hingegen sei die von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Klärung der Haftungsfrage mehr als vernünftig.
Anknüpfend an die von Ratsherrn Schaffrath vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Haftbarkeit der Verkäuferin verweist Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, auf die Diskussion im nichtöffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung.
Im Übrigen kritisiere die Fraktion Die Linke die Vorgehensweise der Verwaltung bei der Information über die nun festgestellten Planungsfehler. Das Projekt an sich sei ein gutes Projekt, dessen Außenwirkung jedoch stark durch mit ihm verbundenen Diskussionen über Mehrausgaben und juristische Schritte leide.
Ratsherr Höfken, Vorsitzender der SPD-Fraktion, führt aus, dass Nachforderungen und Folgekosten bei einem Bauvorhaben wie diesem als erwartungsgemäß zu betrachten seien. Gerichtet an Ratsherrn Schaffrath erklärt er, dass diese, lese man die Vorlage der Fraktionen von CDU und Die Grünen genau, sehr wohl von der Stadt Aachen getragen werden, wenn die rechtliche Möglichkeit der Inanspruchnahme der Verkäuferin nicht bestehe.
Aus diesem Grunde werde die SPD-Fraktion dieser Vorlage auch zustimmen. Den Vorschlag der FDP-Fraktion halte sie für schlichtweg verantwortungslos.
Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU und Die Grüne als Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zu verstehen sei. Hierin sei zudem klar geregelt, dass die Stadt Aachen die Mittel zur Deckung der zusätzlichen Kosten zwar bereit stelle, diese jedoch nur bei einer scheiternden Inanspruchnahme der Verkäuferin auszahlen werde.
Selbstverständlich sei die vorliegende Kostenüberschreitung nicht erfreulich, allerdings sei diese gemessen an den Gesamtkosten in Höhe von 10 Mio. Euro noch als relativ gering zu betrachten.
Nicht richtig sei daher, dieses Projekt, welches seinerzeit sowohl von der Verwaltung als auch vom Rat der Stadt gleichermaßen getragen worden sei, nachträglich mit einem Makel zu behaften, denn dem Grunde nach handele es sich hierbei um ein absolut förderungswürdiges Projekt, von dem nicht nur die Stadt Aachen profitiere.
Ratsherr Gerger, Piraten-Partei, führt aus, dass die Stadt Aachen anscheinend zwangsläufig die überschüssig anfallenden Kosten zu tragen habe und fragt, ob sie ebenfalls Bauherrin sei.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Stadt Aachen mit dem Kauf des Grundstückes und des darauf befindlichen Gebäudes die Bauherreneigenschaft übernommen habe. Die zu klärende Frage sei, ob die Stadt Aachen gegen die Veräußerin aufgrund der gefundenen Altlasten eine Wertminderung geltend machen oder alternativ sonstige Zahlungsausgleichsansprüche mit ihr vereinbaren könne.
Ratsfrau Crumbach-Trommler, FDP-Fraktion, bittet um die Erklärung der konsumtiven Kosten in Höhe von 100.000 Euro für die Hausbewachung und fragt, ob bereits geprüft worden sei, in welcher Häufigkeit in das Gebäude eingebrochen worden sei. Da vorliegend der Voreigentümer das Objekt teilweise noch selbst nutze, sei ihm zumindest die Kostenübernahme für die Sicherung der eigen genutzten Räume aufzuerlegen bzw. eine Kostenbeteiligung einzufordern.
Des Weiteren seien weder die aus dem Projekt erwachsenden Betriebskosten noch ein entsprechender Kostenträger benannt worden.
Bereits kurz nach der Ratssitzung im Dezember habe man in Gesprächen mit dem Voreigentümer klären können, dass dieser den wesentlichen Teil der Kosten für die Bewachung des Gebäudes trage, so der Oberbürgermeister. Demnach stehe nicht mehr die ursprünglich genannte Summe zur Disposition. Selbstverständlich werde die Verwaltung durch Einblick in Gutachten, Verträge und durch gegenseitiges Verhandeln versuchen, weitere Unklarheiten zu beseitigen. Allerdings sei hierzu der Verzicht auf die Einrede der Verjährung nötig gewesen, um den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen auf Ende Februar auszudehnen.
Der heutige Beschluss diene lediglich der haushaltstechnischen Absicherung und Schadensbegrenzung, weil hierdurch der Baustellenablauf weiterhin gesichert sei, dessen Stillstand weitere Folgekosten nach sich ziehen würde.
Sofern die Mitglieder des Rates der Stadt einverstanden seien, wolle er vorschlagen, auf eine weitere Besprechung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verzichten und der Empfehlung des Hauptausschusses zu folgen. Sämtliche Verhandlungsergebnisse werden während der sitzungsfreien Zeit als Fraktionsinformation weitergeleitet.
Ratsherr Gerger, Piraten-Partei, meldet an, ebenfalls über den aktuellen Sachstand informiert werden zu wollen, was der Oberbürgermeister zusagt.
Der Oberbürgermeister stellt entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussentwurf ergänzt durch die von den Fraktionen der CDU und Die Grüne vorgetragene Ergänzung zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei 7 Gegenstimmen mehrheitlich wie folgt:
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen für das Projekt HII in Höhe von 392.500 Euro bei dem PSP-Element 5-150201-900-00200-990-2, Kostenart 78650000 Gewähr Ausleihen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen.
Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der nunmehr erkannten Mängel weiterhin eine Kostenübernahme des Verkäufers einzufordern und alsbald über die Ergebnisse der weiteren Gespräche mit dem Alteigentümer zu berichten.
Die Zustimmung zur Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben für das Projekt ist somit nicht gleichbedeutend mit der Anerkenntnis der Kostenübernahmeverpflichtung.