17.02.2011 - 3 Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 17.02.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die Verwaltung berichtet Frau Nacken über die Vorstellung und Beschlussfassung zum TOP im Umweltausschuss und der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg. Demnach solle der Plan künftig "Kulturlandschaft Soers" und nicht mehr Landschaftspark Soers heißen.
Herr Kaußen von der Verwaltung betont die Bedeutung der Umbenennung und verweist auf eine ergänzende Tischvorlage, wonach eine neue textliche Festsetzung vorgesehen werde. Dies beziehe sich insbesondere auf die Punkte LB 162-170. Demnach werde das Verbot der Anwendung von Insektiziden und Herbiziden ausgeweitet. Der von der Bezirksvertretung geäußerte Wunsch, einen Wanderweg innerhalb des Gebietes zuzulassen, könne durch Berücksichtigung entsprechender Drehkreuze realisiert werden. Der Umweltausschuss habe entsprechend der Verwaltungsempfehlung sowie im Sinne der Kulturlandschaft und des weiteren Verbots für Insektizide und Herbizide beschlossen. Da laut Aussage des Rechtsamtes die Zuständigkeit für die Beschlussfassung des Landschaftsplanes nicht eindeutig geregelt sei, solle der Planungsausschuss einen Empfehlungsbeschluss für den Rat treffen. Für zukünftige Verfahren solle eine Klärung der Frage durch den Fachbereich Recht und Versicherung herbeigeführt werden.
Herr Plum von der SPD-Fraktion erinnert an einen Ratsantrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes. Dabei sei es Ziel gewesen, Eingriffe im Bereich der Soers zu begrenzen. Es sei kein Problem, wenn sich dieses Ziel am Besten und nachhaltigsten über einen Landschaftsplan erreichen ließe. Die Einrichtung eines Wanderweges sei vertretbar. Insgesamt werde das Vorhaben von seiner Fraktion begrüßt, obwohl es für einige Landwirte eine Umstellung bedeute.
Herr Dr. Vossen von der FDP-Fraktion lobt die Verwaltung für die engagierte Arbeit im Zusammenhang mit der Planung. Dennoch werde seine Fraktion aus grundsätzlichen Erwägungen dem Beschlussentwurf der Verwaltung nicht zustimmen. Obrigkeitseingriffe und behördliche Restriktionen würden nicht befürwortet.
Der Vorsitzende, Herr Baal lässt über den Beschlussentwurf der Verwaltung unter Berücksichtigung des Namens "Kulturlandschaft" und unter Hinweis auf die Tischvorlage über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 27b LG und der Beteiligung der Behörden gemäß § 27a LG zur Kenntnis.
Des weiteren beschließt er folgende Änderungen:
Die Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen erhält anstelle der Bezeichnung Landschaftspark Soers die Bezeichnung Kulturlandschaft Soers.
1. Festsetzungskarte
In der Festsetzungskarte M 1:5.000 - neue Festsetzungen für den zu ändernden Bereich - erhält die bisherige Festsetzung 3.5.14.3 die Ziffer 3.5.14.2 und die 3.5.14.4 die neue Ziffer 3.5.14.3.
Der LB 73 Waldgelände zwischen Ferberberg und Gasser Feld in der nördlichen Soers wird wie die übrigen Bereiche unter 3.2.4 LB - Besonderer Schutz von naturnahen Lebensräumen - dargestellt (dunkelgrün).
2. Textliche Darstellungen und textliche Festsetzungen mit Erläuterungsbericht
Beim LB 162, LB 163, LB 164 und LB 170 soll an Stelle der Anwendung von Insektiziden und Rodentiziden die Anwendung von Pflanzenbehandlungs- einschließlich Schädlingsbekämpfungsmitteln als Verbote aufgenommen werden.
Die Festsetzung 3.5.14. 2 Offenlage eines Abschnittes des Vorfluters Berger Heide südlich der A 4 soll ersatzlos gestrichen werden. Somit wird aus der Festsetzung 3.5.14.2 die 3.5.14.2 und aus der 3.5.14.4 die 3.5.14.3.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt weiterhin die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes der Stadt Aachen - Kulturlandschaft Soers - gemäß § 27c Abs.1 LG.
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