02.03.2011 - 9 Gestaltungssatzung 'Alter Tivoli';hier: Satzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Generell sei die SPD-Fraktion nicht gegen Gestaltungssatzungen, sofern sie die Betroffenen nicht all zu sehr beeinträchtige, Ratsherr Plum SPD-Fraktion. Dies sei bei der hier zu beschließenden Satzung jedoch der Fall. So beinhalte diese bspw. Regelungen zu Farbe, Material und Aussehen von Dacheindeckungen, Garagen, Anbauten und Gartenhäusern sowie Vorgaben bei der Begrünung von Müllstandorten. Hierdurch werde der Bürger in absolut unangemessener Form beeinträchtigt. Zudem sei eine Überprüfung dieser Vorgaben praktisch kaum umsetz und durchführbar.

Im Übrigen sei es überflüssig, die Gestaltungssatzung auf die im Eigentum der Stadt Aachen stehenden Grundstücke und Bauten, wie bspw. die Tivoli-Brücke auszuweiten.

Die SPD-Fraktion werde der Satzung in dieser Form daher nicht zustimmen.

 

Auch die FDP-Fraktion werde die Gestaltungssatzung ablehnen, so stellvertretend Ratsfrau Moselage. Insgesamt widerspreche diese Satzung und die damit verbundene Restriktion dem Ziel der stärkeren Bürgerbeteiligung. Die schon von Ratsherrn Plum beschriebenen Einzelheiten zur Gestaltung seien eindeutig zu weitgreifend und einschneidend und fördern eine Uniformität, die Kasernen gleich komme.

 

Der Planungsausschuss habe sich sehr detailliert mit den Eingaben von ratsherrn Plum befasst und habe schlussendlich die Gestaltungssatzung wie hier vorliegend mehrheitlich beschlossen, so Ratsherr Baal, Ausschussvorsitzender:

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Beschluss:

Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mehrheitlich die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Alter Tivoli”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

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Anlagen zur Vorlage