12.05.2005 - 4 Offene Ganztagsschulehier: Benutzung städtisch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Beigeordneter Dr. Erlenkämper erläutert den Sachverhalt. Im Rahmen einer sich anschließenden Diskussion, an der sich die Ratsfrauen Wilms und Schulz sowie die Herren Bruynswyck, Schabram, Dr. Nadzeyka, Dr. Erlenkämper und Suchotzki beteiligen, wird deutlich, dass die Erwartung besteht, dass die Verwaltung in Konfliktfällen vermittelt und nach gemeinsam tragbaren Lösungen sucht.

Herr Beigeordneter Dr. Erlenkämper weist darauf hin, dass dies vom Grundsatz her immer in solchen Fällen von der Verwaltung im Rahmen der Möglichkeiten versucht wird. Auf Bitten von Herrn Dr. Nadzeyka soll die Verwaltung nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorlegen.

 

 

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Beschluss:

Der Sportausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Bei der Vergabe der Nutzungszeiten in städtischen Sport-, Turn- und Gymnastikhallen sowie auf städtischen Sportplätzen haben Nutzungen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an Wochentagen von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Vorrang vor Sportvereinen und sonstigen Nutzern. Sie haben Nachrang gegenüber lehrplanmäßigem Unterricht. Um Offenen Ganztagsschulen auch die Benutzung städtischer Schwimmhallen zu ermöglichen, wird die bisher in der Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Aachen festgelegte Endzeit für Schulen von 15.00 Uhr auf 16.10 Uhr ausgedehnt. Die Überlassungs- und Benutzungsordnung ist entsprechend zu ändern. 

 

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