10.03.2011 - 4 Parkraumbewirtschaftung in Aachen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Breuer von der CDU-Fraktion verweist auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung, wonach eine Erhöhung der Parkgebühren in der Tarifzone 1 auf insgesamt 3,60 € für zwei Stunden vorgesehen werde. Da die letzte Erhöhung bereits 4 Jahre her sei, lasse sich eine Anhebung vertreten. Die Mehrheitsfraktionen plädierten jedoch dafür, die Gebühren in der ersten Stunde der Parkzeit weniger stark zu erhöhen. Um einen Anreiz zu schaffen, die Langzeitparker zur Benutzung der Parkhäuser zu bewegen, solle die Gebühr erst in der 2. Stunde stärker ansteigen. Ausweislich des von den Mehrheitsfraktionen schriftlich vorgelegten Vorschlages solle in Tarifzone 1 die Parkgebühr für 2 Std. Parkdauer 3,20 € betragen. In Tarifzone 2 solle 1 Std. parken 0,70 € und 120 Min. 1,75 € kosten.

 

Als Vertreter der Fraktion Grüne bezeichnet Herr Ferrari die Ordnung des Verkehrs als Ziel des Vorschlages. Kurzparken solle günstig bleiben und das längerfristige Parken in die Parkhäuser verlagert werden.

 

Herr Müller von der Fraktion Die Linke merkt an, dass der Vorschlag in die richtige Richtung gehe, in anderen Städten das Parken aber immer noch teurer sei. Eine Anhebung der ersten Parkstunde auf 1,10 € würde kaum zu spüren sein und somit die politische Steuerung aus der Hand gegeben. Herr Müller beantragt eine gesonderte Abstimmung über den Vorschlag der Verwaltung.

 

Als Vertreter der FDP-Fraktion warnt Herr Blum davor, Kunden und Besucher der Stadt Aachen durch höhere Parkgebühren abzuschrecken. Dabei seien die Parkplatzkosten in anderen Städten für die Überlegungen in Aachen nicht relevant. Um das Kurzparken zu unterstützen, solle vielmehr auf die Möglichkeit der Einrichtung einer "Brötchentaste" zurückgegriffen werden. Darüber hinaus solle statt der Parkgebührenerhöhung eine intensivere Überwachung des Parkraums stattfinden.

 

Für die SPD-Fraktion begrüßt Herr Servos den Vorschlag, die Parkgebühren zu erhöhen, um die Autos weiter in die Parkhäuser zu verlagern und einen Anreiz für P+R zu schaffen. Bei einer dynamischen Tariferhöhung müssten jedoch die tatsächlichen Zeitspannen der Parkvorgänge berücksichtigt werden. Außerdem könnten sich im Zusammenhang mit der Einführung des Handyparkens und einer sekundengenauen Abrechnung die Einnahmen auch verringern.

 

Auf die Frage des Herrn Servos nach der Entwicklung der Einnahmesituation bei den Parkgebühren und die Sicherstellung des Datenschutzes bei Handyparken geht Herr Müller von der Verwaltung ein. Demnach hätten die Parkscheinautomaten im Stadtgebiet unterschiedliche Standards und lediglich bei den neueren Anlagen könne eine Auswertung der Parkvorgänge vorgenommen werden. Auf dieser Grundlage sei aber abzulesen, dass im Innenstadtbereich überwiegend bis zu einer Stunde geparkt würde. Eine Anhebung der Gebühren im Rahmen des Vorschlages der Verwaltung führe bei überschlägiger Schätzung zu Mehreinnahmen in Höhe von 350.000 bis 400.000 €. Der abweichende Beschlussantrag würde die Mehreinnahmen entsprechend verringern.

Da Handyparken bereits in 90 deutschen Städten praktiziert werde, sei es in Hinsicht auf den Datenschutz unbedenklich. Zwar entstünden zusätzliche Kosten, doch ließen diese sich möglicherweise durch die Gewinnung von Neukunden kompensieren, die bislang aus Bequemlichkeit auf die Bedienung der Parkscheinautomaten verzichtet hätten. Zudem sei eine Nachbuchung möglich und die Einführung des Handyparkens auch als Imagegewinn zu betrachten.

 

Frau Breuer von der CDU-Fraktion berichtet über ihre Erfahrung, wonach die meisten Verkehrsteilnehmer für den Brötcheneinkauf ohnehin keinen Parkschein ziehen würden. Da der gesamte Innenstadtbereich im Rahmen des Bewohnerparkens bewirtschaftet werde und nicht überall Parkhäuser vorhanden seien, müsse bei der Erhebung von Parkgebühren auch die notwendige Betreuung von Familienangehörigen bzw. andere soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Herr Janßen ergänzt, dass es sich die Mehrheitsfraktionen nicht einfach gemacht hätten, ein Mehrbetrag in Höhe von 10 Cent für die erste Stunde spürbar aber moderat sei.

 

Auf ergänzende Fragen des Herrn A. Müller von der Fraktion Die Linke geht Herr U. Müller von der Verwaltung ein. Demnach sei diese im März 2010 damit beauftragt worden, die Marktsituation hinsichtlich des Handyparkens zu sichten. Als wesentliche Kriterien seien die Machbarkeit im grenznahen Raum zu Niederlande und Belgien und die Einfachheit des Systems zugrunde gelegt worden. Dabei seien Systeme mit Kundenanbindung über eine vorherige Anmeldung für niederländische und belgische Gäste geeignet. Gleichzeitig seien diese Systeme auch für Geschäftskunden interessant. Freie Systeme hätten demgegenüber den Vorteil, ohne Voranmeldung spontan per Mobiltelefon bedient zu werden. Da bislang nur ein Anbieter mit beiden Systemen gleichzeitig auf dem Markt aufgetreten sei, werde dieser in die engere Wahl gezogen. Zwischenzeitlich sei aber auch mit ASEAG und APAG Kontakt aufgenommen worden, da ein auch Handyticket für den ÖPNV eingeführt werden solle. Sobald die vertraglichen Rahmenbedingungen feststünden, würden die Fraktionen auf dem üblichen Weg über die Vergabe informiert.

 

Herr George von der FDP-Fraktion beantragt, über eine Gebührenerhöhung und die Einführung des Handyparkens getrennt abzustimmen.

 

Auf weitere Nachfragen der Herren Clingen, Müller, Servos und Frau Breuer stellt Herr Larosch für die Verwaltung klar, dass eine freihändige Vergabe mit Angebotsbeiziehung rechtlich zulässig sei. Eine Umsetzung der Parkgebührenerhöhung sei zum 01.06.2011 realisierbar.

Frau Nacken ergänzt, dass die Verwarnungs- und Bußgeldbeträge für Verkehrsverstöße bundeseinheitlich geregelt seien und von der Stadt nicht beeinflusst werden könnten. Um die notwendige Kontrolle des Parkraums zu gewährleisten, sei der Personaleinsatz in der Vergangenheit kontinuierlich erweitert worden.

 

Sodann lässt der Vorsitzende, Herr Jahn, zunächst über das Handyparken, in einem weiteren Schritt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Parkgebührenerhöhung und in einem letzten Schritt über den Vorschlag zur Gebührenanpassung der Fraktionen CDU/Grüne abstimmen. Dabei erhält der Antrag auf Gebührenerhöhung entsprechend des Verwaltungsvorschlags lediglich 5 Stimmen und wird somit ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

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Beschluss:

a)              Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,

die Parkraumbewirtschaftung per Handy einzuführen und

b)               empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Parkgebührenordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wie folgt anzupassen:

Zone 1:              Erste 20 Min. = 0,30 €, dann bis 60 Min. je 10 Min. 0,20 €, bis 90 Min. je 10 Min. 0,30 €, danach 0,40 €

              Zone 2:              Erste 30 Min. = 0,25 €, dann bis 90 Min. je 10 Min. 0,15 €, danach je 10 Min. 0,20 €

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Abstimmungsergebnis:

Zu a) Einstimmig

Zu b) Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage

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