02.03.2011 - 14 Zuständigkeitsordnung: Fraktionsinfos bei Verg...

Beschluss:
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Beratung

 

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Wertgrenzen für sog. Fraktionsinfos für die Dauer des Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen -34-48.07.01/99-1/10 - vom 2. Dezember 2010  – des sog. Vergabeerlasses - wie folgt zu belassen:

 

Fraktionsinfo

 

VOB

freihändigen Vergaben               > 15.000 €

beschränkte Verfahren               > 150.000 €

öffentliche Verfahren               > 220.000 €

 

VOL                           

freihändigen Verfahren               > 8.000 €

beschränkte Verfahren               > 15.000 €

öffentliche Verfahren               > 40.000 €

 

Ebenso bleibt die Frist für Einsprüche der Fraktionen für diesen Zeitraum bei 6 Arbeitstagen.