30.03.2011 - 5 Straßenbeleuchtungsanlagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 30.03.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf die entsprechende Frage des Bezirksvertreters Kogel bezüglich der zur Verfügung stehenden Restmittel antwortet Bezirksamtsleiter Prömpeler, dass für das Haushaltsjahr 2011 Gesamtmittel in Höhe von 63.871,00 zur Verfügung stehen.
Auf die Frage von Ratsfrau Schulz zur Gewichtung erörtert Herr Prömpeler, dass die Verkehrssicherheit stets oberste Priorität habe.
Bezirksvertreter Sinning erkundigt sich nach der beantragten Straßenbeleuchtung entlang der Haarener Gracht. Hierfür so Herr Prömpeler stünden die hier zu vergebenden Mittel nicht zur Verfügung, da es sich um eine umfangreichere Maßnahme handele. Die Verwaltung werde eine gesonderte Vorlage erstellen.
Bezirksbürgermeister Corsten weist darauf hin, dass grundsätzlich keine Beleuchtungspflicht besteht. Im Übrigen befinde sich der hier in Rede stehende Abschnitt der Haarener Gracht im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßenbau.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
11,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
15,1 kB
|