04.05.2011 - 4 Änderung der Geschäftsordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Herr Emonts erläutert, dass im Rahmen der durchgeführten Mediation von Seiten der Integrationsrats- mitglieder der Wunsch geäußert wurde, dass künftig statt 2 stellvertretende Vorsitzende nun 3 stellvertretende Vorsitzende gewählt werden sollen.

Herr Klee (Fachbereich Verwaltungsleitung) erläutert, dass der Integrationsrat gemäß § 27 GO NW grundsätzlich autonom ist und sich zur Regelung der inneren Angelegenheiten eine eigene Geschäftsordnung gibt, die jedoch gemäß § 20 Abs. 3 der Hauptsatzung vom Rat der Stadt Aachen zu beschließen ist. Bei einer Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates ist somit der Beschluss des Rates einzuholen. Nach Auskunft des Herrn Klee handelt es sich hierbei lediglich um einen deklaratorischen Beschluss, sodass nicht mit einer Ablehnung seitens des Rates zu rechnen ist.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Integrationsrat beschließt die Änderung des § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung. Der erste Satz lautet: Der Integrationsrat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte in geheimer Abstimmung einen Vorsitzenden und 3 Stellvertreter.