11.05.2011 - 9 Bebauungsplan Nr. 930 - Burghöhenweg/Am Burgber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Einstimmig beschließt der Rat der Stadt wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-          die Fläche für Garagen, Carports oder Stellplätze wird rechtwinklig zur Eichenstraße gebildet und damit in großen Teilen von der Grenze abgerückt und reduziert;

-          die überbaubare Fläche im nördlichen Bereich der Eichenstraße wird um 2,0 m reduziert.

 

Außerdem beschließt der Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 930 Burghöhenweg / Am Burgberg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

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Anlagen zur Vorlage

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