10.05.2011 - 9 Verlegung des Standortes der Straßenlaterne vor...

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Beratung

Herr Mohnen erläutert die Verwaltungsvorlage, die als Tischvorlage allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vorliege.

 

Herrn Römer (CDU) bemerkt, dass es nicht um die rechtliche Beurteilung der Beschwerde gehe, sondern um die Möglichkeit, der Beschwerdeführerin zu helfen. Er könne nicht verstehen und erkennen, warum die Leuchte unbedingt am jetzigen Standort bleiben muss. Auch könne er sich vorstellen, dass die Leuchte in den vorderen Gehwegbereich versetzt werde. Damit befinde sich die Laterne in einer Fluchtlinie mit den anderen Leuchten.

 

Herr Weber (Bd.90/Die Grünen) kann sich auch nicht erklären, warum die Laternen vor den Häusern Von-Coels-Straße 393 und 401 im hinteren Gehwegbereich stehen und nicht in Reih und Glied mit den anderen Laternen. Im Übrigen bemängele er das stillose Verhalten der Verwaltung. Er empfinde es als unpassend, wenn die Verwaltung auf ein Bürgeranliegen mit einer rechtlichen Stellungnahme antworte. Die Verwaltung sollte in erster Linie nach einer Lösung suchen.

 

Auch für die Bürgermeisterin und Herrn Schäfer (SPD) ist der Standort der Straßenleuchte im hinteren Gehwegbereich unerklärlich.

 

Herr Bode (CDU) schlägt vor, die Laterne mit einem ca. 2 m langen Ausleger zu versehen, wenn die Versetzung der Leuchte nicht möglich sei. Dadurch werde die Wohnung der Beschwerdeführerin nicht mehr so intensiv beschienen.

 

Herr Bruckmann (CDU)  möchte wissen, ob die STAWAG die Abblendeinrichtung auch bereits jetzt anbringen könne oder erst tätig werde, wenn eine richterliche Entscheidung sie zum Handeln zwinge.

 

Herr Ziemons erläutert noch einmal den wesentlichen Inhalt der Verwaltungsvorlage.

 

Herr Römer (CDU) kann der Vorlage nicht entnehmen, dass nur der Eigentümer des Hauses die STAWAG  rechtlich zur Installation einer Abblendeinrichtung belangen kann. Auch die Stadt kann nach wie vor die STAWAG anweisen, Laternen zu versetzen, zu entfernen und Ausleger oder Abblendeinrichtungen anzubringen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung am 05.07.2011 klärt:

1. Warum wurde ausgerechnet diese Stelle ausgewählt?

2. Gibt es einen alternativen Aufstellungsplatz?

3. Muss die Laterne überhaupt sein?

4. Besteht die Möglichkeit, eine Abblendeinrichtung anzubringen, ohne die Hilfe eines Gerichts zu bemühen?

5. Kann ein Ausleger von ca. 2 m installiert werden?

6. Kann die Verwaltung die STAWAG zum Versetzen anweisen?

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage