17.05.2011 - 4 Satzung der Stadt Aachen zur Abänderung der Fri...

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Beratung

Herr Hofmann, Linke Fraktion, hat eine Verständnisfrage bezüglich der Fristverschiebung vom Jahr 2015 auf das Jahr 2023.

Herr Bayer stellt klar, dass es keine Verschiebung der Fristen gibt.

Für jeden Grundstückseigentümer besteht die gesetzliche Pflicht, seine Abwasseranlagen bis zum 31.12.2015 zu überprüfen. Die Gemeinde wird allerdings verpflichtet, durch Satzung kürzere Zeiträume für die erstmalige Prüfung der Dichtheit festzulegen, wenn es sich um Wasserschutzgebiete und Leitungen entsprechenden Alters handelt.

Die Stadt Aachen plant, das Stadtgebiet in 12 verschiedene Bereiche zu unterteilen, in denen jeweils Untersuchungsfristen von 2012 bis 2023 festgelegt werden.

 

Ratsherr Schmitz dankt für die SPD Fraktion der Verwaltung für die Vorlage.

Er kündigt an, dass es einen Ratsantrag auf Satzungsänderung der SPD Fraktion geben wird, in dem klar geregelt ist, dass die Überprüfung der Dichtheit jeweils nur bis zur Grundstücksgrenze des Eigentümers zu erfolgen hat und darüber hinaus die weitere Überprüfung durch die STAWAG erfolgt.

 

Ratsherr Blum lobt für die FDP Fraktion die Verwaltung für den Umgang mit diesem heiß diskutierten Thema. Auch für die Zukunft wünscht er sich die verträglichste, kleinstmöglichste Belastung für den Bürger.

 

Zum angekündigten Ratsantrag der SPD Fraktion von Ratsherrn Schmitz erklärt Herr Bayer, dass grundsätzlich die Pflicht des Eigentümers besteht, die Dichtheitsprüfung bis zum Anschlusskanal durchzuführen.

Herr Larosch führt darüber hinaus aus, dass es Schwierigkeiten bei der Trennung der Dichtheitsprüfung zwischen dem Hauskanal und dem Straßenkanal geben wird.

 

Für die CDU Fraktion ergänzt Ratsherr Corsten, dass der Hausanschluss der Eigentümer durch die öffentliche Straßenfläche bis zum Hauptkanal führt. Er erwähnt lobend den Umgang der Verwaltung mit dieser Herausforderung, gerade in den Wasserschutzgebieten. Die Aufklärung des Bürgers, gerade vor Ort, ist weiterhin wichtig.

 

Herr Bayer bringt vor, dass es bereits Gespräche in den Bezirksämtern gegeben hat, in denen die Bitte geäußert wurde, mehr Informationen in die Bezirke zu geben. Im Vorfeld der anstehenden Prüfungen wird es ein entsprechendes Anschreiben an die Bürger geben, in denen eine Sprechstunde angeboten wird. Diese Sprechstunde soll einen ganzen Tag im jeweiligen Bezirksamt stattfinden.

 

Ratsherr Gilson schließt sich für die CDU Fraktion dem Kompliment an die Verwaltung an. Bezüglich der Kanaltrennung, Hauskanal, Stichkanal, Hauptkanal, bemerkt er, dass der Nutzen des Eigentümers am Hauptkanal endet.

 

Für die Grüne Fraktion äußert Ratsherr Luczak, dass der Sinn, der Zweck und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme mitgetragen werden. Hier gilt es, ein positives Zeichen Richtung Rat zu setzen. Die Aufklärung im richtigen Zeitraum ist nötig. Die Prioritäten der Durchführung sind sehr gut begründet und bilden ein rundes Paket gerade da, wo Wasserschutzgebiete sind.

 

Für den Integrationsrat bemerkt Herr Özbay, dass es bei einer nicht zeitgleichen Dichtheitsprüfung beim Hausanschluss, dem Stichkanal und dem Hauptkanal zu doppelter Arbeit kommen kann. Eine Prüfung von einer Stelle wäre hier vorteilhaft.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Satzung der Stadt Aachen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=44932&selfaction=print