17.05.2005 - 4 Beratung des Entwurfs - Bedarfsplan 2004/2005 d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : A 37
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 17.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ergänzend zur
Vorlage stellt Herr Lausberg nochmals die mit den Vertretern der Verbände der
Krankenkassen und Berufsgenossenschaften erörterten Ergebnisse zum Bedarfsplan
vor.
Er berichtet, dass mit Ausnahme der in der Vorlage dargestellten Änderungen in allen Punkten letztlich Einvernehmen hätte erzielt werden können und bittet daher dem vorliegenden Entwurf des Bedarfsplanes 2004 / 2005 der Stadt Aachen zur Durchführung des Rettungsdienstes zuzustimmen.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Corsten zu den Ausführungen
auf den Seiten 26 und 27 der Vorlage hinsichtlich der Reduzierung der
Dienstzeiten der Krankenwagenbesatzungen und des Einbruchs
Krankentransport-bedarfs, nimmt Herr Lausberg Stellung und erläutert, dass die
Krankentransportzahlen im letzten Jahr aus verschiedensten Gründen zurückgegangen
seien. Aufgrund des Einbruchs des Krankentransportbedarfs sei eine Ausweitung
der KTW-Vorhaltung nicht angemessen. Darüber hinaus erläutert er, dass ein
weiterer Rückgang der Krankentransporte durch zunehmende Verordnung
kostengünstigerer Krankenfahrten ohne fachliche Betreuung zu erwarten sei.
Letztlich würden dadurch die Zahlen für die Vorhaltung der Krankenwagen
steigen, die nur im Bedarfsfall besetzt sein müssten und eingesetzt würden.
Kosten für die Vorhaltung der Krankenwagen entstünden jedoch nicht.
Herr Meyers bemerkt, dass es eine tolle Leistung aller sei,
den Bedarfsplan in so kurzer Zeit mit allen Beteiligten und den Trägern der
Krankenkassen und Berufsgenossenschaften abzustimmen. Seitens seiner Fraktion
könne er daher nur ausführen, dass der Vorlage der Feuerwehr zuzustimmen sei.
Herr Lennartz schließt sich dem an und spricht darüber
hinaus auch ein Danke an die Aachener Notärzte, insbesondere an die anwesende
Notärztin Frau Dr. Seiger, aus.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Köhne zu Punkt 3 auf Seite 26 der
Vorlage, ob auch niederländische Rettungsdienstfahrzeuge zum Einsatz kämen,
antwortet Herr Lausberg, dass in Abhängigkeit von Hilfsfristen durchaus
grenzübergreifend auch niederländische Rettungsfahrzeuge eingesetzt werden
könnten. Vorrangigstes Ziel sei immer die schnellstmögliche Hilfeleistung.
Im Anschluss an die Diskussion zur Vorlage berichtet Frau
Dr. Seiger, Vorsitzende des Vereins des Deutschen Rettungsdienstes Aachen, über
die Arbeit der Notärzte.
Anhand mehrerer Folien stellt sie die Zulassungsvoraussetzungen
der Ärztekammer Nordrhein sowie die Zulassungsvoraussetzungen in Aachen dar.
Diesbezüglich weist sie auf eine Besonderheit hin, dass grundsätzlich in Aachen
als Zulassungsvoraussetzung mindestens eine dreijährige klinische Tätigkeit als
Arzt Voraussetzung sei. Darüber hinaus würden in Aachen auch zehn Nachweise von
psychiatrischen Falldiagnosen gefordert.
Des Weiteren stellt sie die Regelungen des Notarztdienstes
in der Stadt für den ersten und zweiten Notarzt dar und eine Ergebnisstatistik
über die Diagnoseverteilung bei 6.006 Notarzteinsätzen. Hinsichtlich dieser
Statistik betont Frau Dr. Seiger, dass diese ca. 12 % psychiatrische
Einsätze verzeichne. Da es in Aachen für solche Fälle keine eigene Anlaufstelle
gäbe, würde die Behandlung solcher Fälle auch den Notärzten abgefordert.
Frau Dr. Seiger berichtet zudem über den LNA-Dienst der
Stadt Aachen und stellt einige Beispiele aus der Vergangenheit an prägnanten
LNA-Einsätzen vor.
Abschließend berichtet sie über den Verein Notärzte im Rettungsdienst Aachen e. V.,
der sich auf ihre Initiative hin in Aachen gegründet habe. Ziel des Vereins
sei, die Stadt Aachen mit notärztlichen Diensten zu unterstützen.
Da zu dem Vortrag keine weiteren Fragen bestehen, fasst der
Umweltausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
Anlagen zur Vorlage
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