29.06.2011 - 4 Auswahl der Familienzentren für das Kitajahr 20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 29.06.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Bezirksvertreterin Zantis regt an, die Kindertagesstätte Eibenweg ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 für die Landesförderung vorzusehen. Vor allem im Hinblick auf den Sozialentwicklungsplan scheinen die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Eine positive Entwicklung der bekannten schwierigen sozialen Verhältnisse im Einzugsbereich der Einrichtung sollte rechtzeitig durch entsprechende Fördermaßnahmen unterstützt werden.
Beschluss (einstimmig):
1. Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Vorschlag, dass für das Kindergartenjahr 2011 / 2012
1. die Tageseinrichtung für Kinder Krümmel, Sigmundstr. 8, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V.,
2. die integrative Tageseinrichtung für Kinder Schikita, Scheibenstr. in der Trägerschaft der Caritas Lebenswelten GmbH und
3. das Montessori Kinderhaus St. Fronleichnam, Schleswigstraße 3 in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde Aachen Ost / Eilendorf
für das Landesprogramm Familienzentren gemeldet werden, zur Kenntnis.
Abhängig ist diese Meldung von der durch das Land noch mitzuteilenden Anzahl der zusätzlichen Förderplätze.
Ergänzend bittet die Bezirksvertretung Aachen-Haaren die Verwaltung, sich ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 für eine Aufnahme der Tageseinrichtung Eibenweg in das Landesprogramm Familienzentren einzusetzen.
2. Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Vorschlag, dass für das Kindergartenjahr 2011 / 2012 die sich in städtischer Trägerschaft befindlichen Einrichtungen Albert-Einstein-Straße 84, und Weißwasserstraße 10 mit kommunalen Mitteln gefördert werden, damit der Ausbau zu Familienzentren weiter vorangetrieben wird, zur Kenntnis.
Sollte durch die weitere Aufnahme einer bisher sich in kommunaler Förderung befindlichen Einrichtungen in die Landesförderung die Möglichkeit bestehen, zusätzlich eine dritte Einrichtung in die kommunale Förderung aufzunehmen, soll die Einrichtung Montessori Kinderhaus St. Hubertus, Kronenberg 50 im Verbund mit dem Kinder und Jugendzentrum St. Hubertus ebenfalls in die kommunale Förderung aufgenommen werden.