11.05.2005 - 9 Bebauungsplan Nr. 840 - Kornelimünster West/ Sc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Beratung und anschließende Beschlussfassung hierzu findet wegen persönlicher Befangenheit ohne Herrn Lücking statt.

 

Herr Bänisch erläutert das Bebauungsplanverfahren und gibt einen Überblick über das Plangebiet, den derzeitigen Planungsstand und die weitere Vorgehensweise bis zum Verfahren der Offenlage.

 

Die CDU-BF zeigt sich erfreut, dass es mit dem Planverfahren weiter geht. Gleichwohl weist sie nachdrücklich auf die Verkehrs- und Kanalsituation hin, die einer dringenden intensiven Überprüfung bedarf. Sie stellt Fragen zur vorgesehenen dreigeschossigen Bebauung im Mischgebiet 1, ob z. B. dort Staffelgeschosse möglich sind, wofür die vordere Freifläche vorgesehen ist und wann mit der Anschlussplanung Nr. 812 gerechnet werden kann.

 

Hierauf antwortet Herr Bänisch, dass die Freifläche als Parkplatz mit ca. 80 Stellplätzen vorgesehen ist, falls der Bau eines SB-Markt umgesetzt wird. Er erläutert die dreigeschossige Bebauung an der Schleckheimer Straße und deren Maximalhöhe, die im Bebauungsplan festgesetzt ist. Der Bebauungsplan Nr. 812 soll als Anschlussplanung bis Sommer 2006 in die Offenlage gebracht werden. Hier wird es aber ein Umlegungsverfahren geben müssen, dessen Ablauf u. U. einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann.

 

Für die Grüne-BF ist die Energieversorgung des geplanten Wohngebietes nicht ausreichend geregelt. Eine Nahwärmeversorgung durch ein Blockheizkraftwerk ist möglich und kann von Seiten der Kommune angeordnet werden. Die Nachhaltigkeit in Bezug auf Energieeinsparungen wird in der Planung nicht gesondert hervorgehoben. Die Möglichkeit der Nahwärmeversorgung ist nochmals gründlich mit den Fachleuten der Stawag zu prüfen. Sie ist ebenfalls der Auffassung, eine Regenwassernutzung geht nicht einher mit gleichzeitiger Dachbegrünung. Zusätzlich sollten Fördermöglichkeiten genutzt und die Solarenergienutzung in die Planung einbezogen werden.

 

Herr Bänisch führt aus, dass ein Blockheizkraftwerk ursprünglich in der Planung vorgesehen war. Da eine solche Festsetzung jedoch enge Regelungen beinhalten, wurde darauf verzichtet.

 

Herr Penner informiert über Solarenergienutzung und die für eine wirtschaftliche Betreibung benötigte bestimmte Ausrichtung der Dachflächen, die im Plangebiet nicht gegeben ist.

 

Die Grüne-BF ist der Auffassung, ein Anschlusszwang für eine Nahenergieversorgung muss möglich sein, andere Kommunen haben dies bereits erfolgreich durchgesetzt. Auch eine Ausrichtung der Solarzellen ist ohne größere Energieverluste möglich.

 

Die SPD-BF zeigt sich im Großen und Ganzen mit der vorgestellten Planung einverstanden und ist zufrieden, dass sich nunmehr eine Lösung abzeichnet. Sie stellt den Antrag, auf Seite 28, Ziffer 1.1.2 die Gebiete WA 2 und WA 3 mit aufzunehmen.

 

Unter Hinweis, dass das Plangebiet 90 Wohneinheiten aufweist und ein zweiter Bauabschnitt danach ansteht, möchte die CDU-BF das Thema Grundschule erneut ansprechen. Bei der jetzigen Situation müssten die Kinder die B 258 queren, um zur Grundschule im Abteigarten zu gelangen. Es sollte daher ein Grundstück im künftigen zweiten Bauabschnitt Nr. 812 für den Bau einer neuen Grundschule vorgesehen werden. Es sollte aber trotzdem hinsichtlich der Kosten für den Neubau und den Kosten für eine Sanierung der alten Schule eine Abwägung stattfinden. Nicht anschließen kann sich die CDU-BF an den Antrag der SPD-BF zu Ziffer 1.1.2.

 

Herr Bänisch führt aus, wegen eines neuen Standortes für eine Grundschule ist bereits im Jahre 2002 eine Untersuchung durchgeführt worden. Sie wurde damals für den Bereich Kornelimünster-Süd vorgesehen. Das Thema ist daher erneut aufzugreifen.

 

Auch Frau Coracino schließt sich der Auffassung an, dass eine Grundschule im zweiten Planungsabschnitt sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang weist sie auf den Antrag der SPD-Ratsfraktion bezüglich Kornelimünster-Süd hin, der die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes und die Aufgabe des geplanten Siedlungserweiterungsbereiches Kornelimünster-Süd vorsieht. Auf Nachfrage von Frau Coracino erläutert Herr Bänisch die Festsetzung auf Seite 28, Ziffer 1.2.5., die den Hausbesitzern die Möglichkeit geben soll, Dachterrassen zu errichten.

 

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Beschlüsse:

-            Die Bezirksvertretung lehnt den Antrag der SPD-BF auf Seite 28, Ziffer 1.1.2 die Gebiete WA 2 und WA 3 mit aufzunehmen mit 4 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

 

- Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung sowie die Begründung zum Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB inklusive Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB zur Kenntnis.

 Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuss einstimmig, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 840 – Kornelimünster West/Schleckheimer Straße – in der vorgelegten Fassung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Schleckheimer Straße, Cyprianus- und Benediktinerweg sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

- Die Bezirksvertretung beschließt bei einer Stimmenthaltung die Verwaltung zu beauftragen, den Vorschlag der Grüne-BF zu prüfen, für das Bebauungsplangebiet ein nachhaltiges Energiekonzept hinsichtlich Nahwärmeversorgung und Solarenergie vorzusehen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=4559&selfaction=print