19.07.2011 - 3 Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Emonts vom FB 50 referiert zum Thema.

  • Die für das Bildungs- und Teihabe-Paket entsprechende Zuständigkeitsverordnung des Landes tritt ab dem 22.07.2011 in Kraft.
  • Herr Rombey berichtet, dass die Stadt Aachen eine Umsetzung des Gesetzes unabhängig von der Städteregion anstrebt.
  • Es besteht kein gesetzlicher Leistungsanspruch von Personen nach § 3 AsylBewLG. Zur Deckung dieser stellt die Nele-und-Hans-Bittmann-Stiftung 20.000 € zur Verfügung. Zur Vermeidung einer Schlechterstellung werden diese Leistungen rückwirkend ab 01.01.2011 bewilligt.
  • Derzeit erfolgt die Sachbearbeitung mit einer überplanmäßigen Kraft sowie mehreren Auszubildenden. Planstellen werden erst dann eingerichtet, wenn der entsprechende Bedarf feststeht.
  • Über eine Pauschbetragsregelung mit Essensanbietern ist eine finanzielle Vorleistung durch den Fachbereich 50 möglich.
  • Problematisch wird der Einzug des Eigenanteils (1,-- €) zum Mittagessen insbesondere bei den Brennpunktschulen.
  • Aus dem Arbeitskreis Soziales der Stadt Aachen wurde vor 14 Tagen der Unterarbeitskreis Bildungs- und Teilhabe-Paket gegründet. Dort geht es u.a. darum, koordiniert die Leistungen des Bildungs- und Teilhabe-Paketes zu fördern, die Sinnhaftigkeit der Entwicklung städtischer Angebote zu prüfen und Leistungskonkurrenzen, z.B. mit der Sportförderung, zu orten.
  • Im Gegensatz zum Jobcenter/SGB II verfügt das Sozialamt erschwerend über keinen eigenen Fallbestand im Hinblick auf das Bildungs- und Teilhabe-Paket (Kinderzuschlags- und Wohngeldbezieher).
  • Herr Rombey gibt bekannt, dass der Bund den Kommunen eine höhere Kostendeckung im Unterkunftsbereich zugesagt hat. Die der Stadt Aachen dadurch zukommende Mehrsumme von rd. 1,3 Mill. € jährlich soll für die Schulsozialarbeit genutzt werden (rd. 20 Stellen befristet auf 3 Jahre).
  • In der anschließenden Aussprache kristallisiert sich heraus, dass die Kommunen mit der Umsetzung weitestgehend alleine gelassen werden. Es ist darauf zu achten, dass die Zielgruppe nicht auf der Strecke bleibt.
  • Die Frage nach der Umfänglichkeit des Leistungsantrags wird von Herrn Emonts insofern beantwortet, dass formlose Anträge möglich sind. Es wird weiterhin an aufwandsarmen und niederschwelligen Lösungen gearbeitet. Offizielle Vordrucke können natürlich auch genutzt werden. Antragsformulare werden zeitnah in verschiedene Sprachen übersetzt.
  • Abtretungserklärungen des Antragstellers sind nicht vorgesehen, die Leistung wird an den Anbieter ausgezahlt.
  • Die Bildungszugabe der Städteregion ist kein Teil des Bildungs- und Teilhabe-Pakets und wird an Institutionen zur Durchführung kultureller Vorhaben gezahlt.
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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.