19.07.2011 - 7 Sachstand Kibiz-Revision

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Fachbereichsleiterin Frau Münich trägt per Präsentation folgende Kernpunkte vor:

  • Das Gesetzgebungsverfahren wird mit einer 2. Landtagslesung am 20.07.2011, ggfs. mit einer 3. Lesung am 22.07.2011 abgeschlossen.
  • Wesentliche Änderungen sollen sein:
  • Beitragsfreiheit des letzten Kitajahres vor der Einschulung
  • Einführung einer U3 Pauschale
  • Bessere Förderung der unter Dreijährigen mit Behinderung
  • Erhöhung der Pauschalen für Familienzentren
  • Erweiterung der Mitwirkungsrechte der Eltern
  • Vereinfachte Verwendungsnachweisung
  • Beschränkung der 45h Betreuungsangebote
  • Herr Künzer sieht im Gesetzgebungsverfahren eine Angleichung des Landes an die Vorreiterrolle Aachens und wertet dies als familienpolitischen Erfolg. Zukünftige Aufgabe des Landes sei es nun, nach Möglichkeiten weiterer Beitragsbefreiung zu suchen. Eine Auswertung der Umsetzung der Gesetzesnovelle muß abgewartet werden.
  • Auf Nachfrage zum neu einzuführenden Kita-Anmeldeverfahren geht der Fachbereich davon aus, dass ab Frühjahr 2012 die Umsetzung für die kommunalen Einrichtungen beginnt. Die freien Träger können sich ab diesem Zeitpunkt anschliessen.
  • Die anwesenden Trägervertreter erklären, dass bei den freien Trägern die Bereitschaft zur Teilnahme grundsätzlich vorhanden ist.
  • Frau Navvabi formuliert für die freien Träger den Wunsch, früher an solchen Verfahren beteiligt zu sein. Lt. Verwaltung handelte es sich bisher weitestgehend um die Abklärung technischer Sachverhalte.
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Beschluss:

Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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