21.07.2011 - 7 Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Emonts, FB 50, erläutert ergänzend zur Vorlage den derzeitigen Stand zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die Kinder, die Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Hier sollen Gelder aus der Bittmann-Stiftung zur Finanzierung der Bedürfnisse herangezogen werden. Die Finanzierung des Mittagessens soll aufgrund unbürokratischer Regelungen erfolgen, die Landesrichtlinien diesbezüglich gelockert werden. Im Rahmen des Arbeitskreises Sozialplanung wurde ein Unterarbeitskreis „Bildungs- und Teilhabepaket“ gegründet, der sich aus Mitgliedern der Stadt, der Städteregion und des Jobcenters zusammensetzt.

 

Bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes sind Kreativität und Flexibilität von allen Beteiligten gefragt.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.